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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bielefelder Mordprozess Önder B.

Bielefeld (ots)

Lebenslange Haft kann bis zum Lebensende dauern.
Doch solche Fälle sind rar. Denn nach dem Willen des 
Bundesverfassungsgerichts müssen auch Mörder die Chance haben, wieder
freizukommen. Deshalb dürfen sie nach 15 Jahren beantragen, auf 
Bewährung entlassen zu werden.
Diese 15-Jahre-Grenze kann ein Gericht kippen, wenn es im Urteil die 
»besonders schwere Schuld« des Verurteilten festschreibt. Dann legt 
die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wieviele Jahre der
Häftling noch eingesperrt bleibt.
Dass die 10. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts im Fall 
Önder B. diese Schuld nicht festgestellt hat, ist schwer 
nachzuvollziehen. Warum soll jemand, der seiner Frau aus nichtigem 
Grund die Augen aussticht und sie dann 15 Minuten lang bestialisch 
tötet, keine besonders schwere Schuld auf sich geladen haben? Schon 
2008 hatte die Kammer im Fall eines Erntehelfers, der ein Kleinkind 
missbraucht und in Mordabsicht mit dem Kopf auf eine Betonstufe 
geschleudert hatte, keine besonders schwere Schuld gesehen.
 Wieviel schlimmer muss ein Verbrechen eigentlich noch sein?

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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