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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Erbschaftssteuer

Bielefeld (ots)

Die große Koalition hat Wort gehalten. Mit der
Erhöhung der Freibetragsgrenzen bei Erbschaften innerhalb der engeren
Familie lösen Union und SPD ein Versprechen ein, das sie bereits 
unmittelbar nach dem Urteil gegeben hatten. Zwar steht noch nicht 
fest, nach welchem Verfahren künftig der Marktwert von Immobilien 
ermittelt werden soll, der nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts
den deutlich niedrigeren Einheitswert als Steuergrundlage ablösen 
soll. Doch mit Freibeträgen von 500000 Euro für Ehepartner und 400000
Euro für Kinder bleibt Omas sprichwörtliches Häuschen auch künftig 
vom Zugriff des Steuerstaates verschont.
Enttäuschend kompliziert fällt hingegen die Regelung bei 
Unternehmensvermögen aus. 15 Jahre lang muss eine Firma fortgeführt 
werden, damit die Steuerlast auf 15 Prozent beschränkt bleibt. 
Welcher Kleinbetrieb aber kann schon für eine solche lange Frist 
planen?
Dass die Erbschaftssteuerreform zu mehr Gerechtigkeit führt, darf 
allerdings bezweifelt werden. Die wirklich Reichen werden sich 
künftig wohl vermehrt für einen Wohnsitz in Österreich interessieren.
Dort wird die Erbschaftssteuer Mitte kommenden Jahres abgeschafft.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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