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Deutscher Bauernverband (DBV)

Bundesrat lehnt Gentechnikgesetz nur mit einfacher Mehrheit ab - DBV: Niederländischer Weg einer breiten Verständigung zur Koexistenz beispielhaft

Berlin (ots)

Der Bundesrat konnte sich heute nicht zu einem
überzeugenden Votum für eine tragfähige Zukunftslösung bei der
Nutzung der Grünen Gentechnik durchringen. Zwar hat er mit der
einfachen Mehrheit der unionsregierten Bundesländer Einspruch gegen
das Gentechnikgesetz erhoben. Doch wäre zur Veränderung des Gesetzes
eine Zweitdrittelmehrheit notwendig gewesen, da der Einspruch des
Bundesrates vom Bundestag jetzt mit rot-grüner Mehrheit
zurückgewiesen werden kann.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass damit die
Chance vertan wurde, die Frage der Koexistenz auf eine breite
politische und gesellschaftliche Basis zu stellen. Die nunmehr zu
erwartende verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische
Gefährdungshaftung für Landwirte, die gentechnisch veränderte
Pflanzen anbauen, sei nicht kalkulierbar und nicht versicherbar.
Selbst Landwirte, die die gute fachliche Praxis einhalten und nicht
für mögliche Einträge von gentechnisch veränderten Pflanzen auf einem
Nachbarfeld verantwortlich sind, würden wegen der
gesamtschuldnerischen Haftungsregelung für diese Schäden haften
müssen. In seiner Verantwortung gegenüber den Landwirten könne der
Berufsstand daher jedem Landwirt nur generell vom Anbau mit
gentechnisch veränderten Pflanzen abraten, sofern nicht weitere
gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkungen erlassen werden.
Für den DBV bleibt die Sicherung der Koexistenz, also das
Nebeneinander des Anbaus mit und ohne gentechnisch veränderte
Pflanzen, ein zentrales Anliegen. Wer in der deutschen Landwirtschaft
auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten
will, müsse ebenso eine dauerhafte Perspektive erhalten wie
diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Deswegen
dürfe die Koexistenz, wie im vorliegenden Gentechnikgesetz, sich
nicht als Einbahnstraße für eine bestimmte Form des Anbaus
entwickeln, betonte der DBV.
Der Bauernverband wies auf die jüngsten Abstimmungsprozesse in den
Niederlanden hin, die in den entscheidenden Punkten auch für die
Umsetzung der Koexistenz in Deutschland Beispielswirkung haben
könnte. Im Rahmen des sog. „Van-Dijk-Komitee“ haben die betroffenen
Dachorganisationen der Landwirte, der Ökoverbände, der
Verbraucherschützer und der Pflanzenzüchter gemeinsam einen Konsens
zur Koexistenzfrage erarbeitet, unter anderem mit Empfehlungen zu den
wichtigen Bereichen der Sicherheitsabstände, der Registerführung und
der Haftungsfragen. So wurde Übereinstimmung zu einem ausgewogenen
Haftungssystem erzielt, wonach der Landwirt, der gentechnisch
veränderte Pflanzen anbaut, für Einträge auf Nachbarfeldern
verschuldensabhängig zu haften hat. Dies bedeutet, eine Haftung tritt
nur dann ein, wenn gegen die gute fachliche Praxis verstoßen wird.
Darüber hinaus wird ein Haftungsfonds zum Ausgleich der Schäden
gefordert, der von Pflanzenzüchtern und Landwirten gespeist werden
soll.
Auch der Deutsche Bauernverband hatte sich in der politischen
Diskussion mit Bundesregierung, Bundestag und den Bundesländern für
eine solche klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt
um eine Fondslösung eingesetzt. Mitgliedstaaten wie Dänemark und die
Niederlande hätten verdeutlicht, dass dies eine reale Alternative für
eine allseitige Koexistenz der Grünen Gentechnik sein könne.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6599

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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