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Ersatzteilmonopol: Bundesregierung stärkt Autokonzerne auf Kosten der Autofahrer

Berlin (ots)

Trotz massiven und begründeten Widerspruchs von
Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden sowie der Rechtswissenschaft
halten Bundesregierung und rot-grüne Mehrheit im Bundestag fest an
ihrem Gesetzentwurf zum Designrecht.
Auf Basis der EU-Richtlinie 98/71 EG will die Bundesregierung am
12. Dezember 2003 ihren Gesetzentwurf zur Reform des deutschen
Geschmackmusterrechts (Designrecht) zur abschließenden Lesung in den
Bundestag bringen. Über den berechtigten Schutz des Karosseriedesigns
von Neuwagen hinaus werden nach diesem Entwurf auch sichtbare
Karosserie-Ersatzteile (z.B. Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer,
Außenspiegel und Windschutzscheiben) geschützt und damit der
Ersatzteil- und Reparaturmarkt monopolisiert.
Da die Automobilhersteller das in Betracht kommende
Ersatzteilsortiment bereits jetzt nahezu vollständig zum Musterschutz
angemeldet haben, könnten sie künftig diese Rechte geltend machen und
besonders lukrative Teilsegmente exklusiv an sich binden. Macht ein
Autokonzern davon Gebrauch, darf niemand mehr in Deutschland solche
Ersatzteile herstellen oder vertreiben. 50 Millionen Autofahrer und
25.000 freie Reparatur-Fachbetriebe sind dann darauf angewiesen, die
vorwiegend für Unfallreparaturen benötigten Ersatzteile über den
Automobilhersteller zu dessen Monopolpreisen zu beziehen.
Wie dies geht, hat die Adam Opel AG Mitte des Jahres gezeigt: Per
einstweiliger Verfügung untersagte sie es süddeutschen
Teilegroßhändlern, weiter Außenspiegel für den Vectra B und
Scheinwerfer für den Vectra C zu verkaufen. Für beide Produkte hat
Opel, obwohl nicht Hersteller dieser Teile, Designrechte angemeldet.
Für die Bundesregierung war die Opel-Kampagne leider keine Warnung,
welche Folgen ihre "Reform" für den Wettbewerb und die Geldbörse des
Autofahrers haben kann.
Die Möglichkeit, auch das Design von Ersatzteilen schützen zu
lassen, hat erhebliche Konsequenzen für den Wettbewerb im
Kfz-Reparatur- und -Ersatzteilmarkt. Ohne Wettbewerb wären
Verbraucher dem Preisdiktat der Autokonzerne ausgeliefert und allein
bei den GVA- Handelsmitgliedern 8.000 Arbeitsplätze massiv gefährdet.
Reparaturklausel schafft Abhilfe
BGA und GVA fordern daher, eine Reparaturklausel in das künftige
Geschmacksmustergesetz aufzunehmen - eine Position, die unter anderem
auch von ADAC, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem
Kfz-Gewerbe (ZDH/ZDK) und der Versicherungswirtschaft (GDV) vertreten
wird.  Diese Reparaturklausel schützt innovatives deutsches
Automobildesign im Neufahrzeug-Geschäft, dehnt diesen Schutz aber
nicht auf den Reparaturmarkt aus. Mit einer Reparaturklausel können
Ersatzteilhersteller, neben den Automobilhersteller auch den freien
Markt bedienen; der Verbraucher behält eine Wahlmöglichkeit zu den
Servicenetzen der Autokonzerne. Ohne eine Reparaturklausel erhalten
Automobilhersteller dagegen ein legalisiertes und dadurch
wasserdichtes Monopol über ein Viertel des deutschen
Ersatzteilmarktes mit einem jährlichen Volumen von rund 2,5
Milliarden Euro - das den Zielen der Kfz-
Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) eklatant widerspräche. Der
GVA-Vorsitzende Hartmut Röhl weist noch auf einen besonderen, höchst
fragwürdigen Begleitumstand dieses Gesetzgebungsverfahrens hin:
"Einfach skandalös ist, dass sich Bundesregierung und rot-grüne
Mehrheit im Bundestag sehr wohl bewusst sind, dass ein Designschutz
für die in Frage stehenden Ersatzteile nicht legitim ist. Doch
anstatt diese Erkenntnis legislativ umzusetzen, stützt man sich auf
eine inhaltlich vage 'VDA-Zusage', Designrechte nicht zum Nachteil
des Wettbewerbs einsetzen zu wollen. Im Klartext: Man weist jemandem
unter der Voraussetzung Exklusivrechte zu, dass er diese nicht
ausübt. Ein solches Vorgehen ist nahezu beispiellos und wird kaum den
berechtigten Anforderungen des Mittelstands an eine moderne, dem
Allgemeinwohl verpflichtete Gesetzgebung gerecht."
Lizenz zum Gelddrucken für die Autokonzerne
Für die Automobilindustrie wäre das neue Designrecht nach Machart
der Bundesregierung eine Lizenz zum Gelddrucken. Bei einem kritischen
Vergleich der heute schon deutlichen Preisunterschiede für den
Verbraucher und die Werkstätten beim Bezug von Karosserie-
Ersatzteilen über den gebundenen oder den freien Markt wird deutlich,
welches Potenzial hier für die Konzerne liegt. BGA und GVA sehen in
dem Gesetzesvorhaben eine skandalöse Bevorzugung von
Konzerninteressen - gerichtet gegen einen mittelständischen
Wirtschaftszweig, legitime Verbraucherinteressen und eine
sachgerechte Ordnungspolitik. Deshalb fordern BGA und GVA die
Aufnahme einer Reparaturklausel ins deutsche Geschmacksmusterrecht.
Nur diese garantiert, dass der Wettbewerb bei der Reparatur mit
Karosserie-Ersatzteilen dauerhaft zum Wohle des Verbrauchers Bestand
hat.

Pressekontakt:

Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA)
André Schwarz
Pressesprecher
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Tel.: 030 / 59 00 99 - 521
Fax: 030 / 59 00 99 - 529

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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