Konsequenz aus Klima-Urteil des BVG: Potential der sozialen Einrichtungen für Klimaschutzziele nutzen
Berlin (ots)
Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Januar geurteilt, dass die bisherigen Bestrebungen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, beim Klimaschutz mehr zu liefern. Bei ihrem Jahrestreffen haben sich BAGFW und die Landes-Ligen der Freien Wohlfahrtspflege über Klimaschutz in sozialen Einrichtungen ausgetauscht. Sie sprachen sich für die Einrichtung eines Förderprogramms zur energetischen Sanierung für gemeinnützige soziale Einrichtungen aus.
Die Freie Wohlfahrtspflege verfügt mit den über 120.000 Einrichtungen und Diensten sowohl bei Gebäuden aber auch bei Betriebsabläufen über erhebliche Gestaltungsspielräume für den Klimaschutz. Sie versteht Klimaneutralität als gesellschaftliche Aufgabe und hat sich auf diesen Weg begeben.
Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der BAGFW, erklärt anlässlich des Jahrestreffens: "Soziale Organisationen und Einrichtungen und ihre Klientel sind von Klimawandel unmittelbar betroffen und zugleich Teil der Lösung. Die Freie Wohlfahrt ist mehr als bereit, ihren Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Um das Potential der Wohlfahrt für den Klimaschutz zu heben, braucht sie jedoch Unterstützung. Die energetische Sanierung und der klimaneutrale Neubau von über 100.000 Gebäuden sozialer Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind ein entscheidender Hebel für die nationale Klimaneutralität bis 2045. Eine Sanierung der Gebäude könnte einer Studie zufolge beispielsweise mindestens 4 Mio. Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einsparen.
Dazu müssen Investitionen in Energieeinsparungen finanziell abgesichert werden: Einsparungen dürfen nicht automatisch zu gekürzten Rückerstattungen oder Pflegesätzen führen. Deshalb fordern die Verbände ein eigenständiges Förderprogramm zur energetischen Sanierung von gemeinnützigen sozialen Einrichtungen."
Renovierungs- und Neubaupläne sollten verbindliche Leitlinien für Sozialimmobilien - wie Pflegeheime, Betreutes Wohnen, Kindertagesstätten und besondere Wohnformen - enthalten, die als Grundlage für die Abstimmung mit Kostenträgern gelten. So wird sichergestellt, dass Energieeinsparungen wirtschaftlich nutzbar sind und die Freie Wohlfahrtspflege ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten kann.
Abschließend ist festzuhalten, dass Klimaschutzinvestitionen im Gebäudesektor auch unter den Bedingungen von Konsolidierungsbedarfen im Bundeshaushalt wirtschaftlich sinnvoll sind. Gerade bei knappen Haushaltsmitteln kommt es darauf an, Mittel dort einzusetzen, wo sie sowohl kurzfristige konjunkturelle Impulse als auch langfristige Einsparwirkungen entfalten.
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