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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommunalwahlrecht in NRW Stichwahl ist kein politischer Spielball Lothar Schmalen, Düsseldorf

Bielefeld (ots)

Da soll sich noch ein Wähler zurechtfinden. Gilt jetzt gerade die Stichwahl-Regelung bei Bürgermeister-Wahlen oder nicht? Es scheint zu den Lieblingsbetätigungen schwarz-gelber Regierungen in NRW zu gehören, erst einmal die Stichwahl wieder abzuschaffen. Und genauso verlässlich führen die Rot-Grünen sie wieder ein. Die, die die Stichwahl jetzt zur Abwechslung mal wieder abschaffen wollen, berufen sich auf ein Urteil des NRW-Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Es erlaubte damals die 2007 erfolgte erste Abschaffung der Stichwahl als verfassungsgemäß fügte aber wohlweislich hinzu, dass der Gesetzgeber gehalten sei, im Blick zu behalten, ob das Wahlsystem die erforderliche demokratische Legitimation auch künftig vermittele. Ob das Verfassungsgericht diese Legitimation auch noch als gegeben sieht, wenn Bürgermeister mit 30 Prozent Stimmenanteil oder noch weniger gewählt werden, dürfte sehr zweifelhaft sein. Dieser Auffassung zumindest sind alle Rechtswissenschaftler, die in der Anhörung im Landtag auftraten. Warum CDU und FDP dennoch auf der erneuten Wahlrechtsänderung bestehen, bleibt ihr Geheimnis. So viel Trotz jedenfalls verkleinert nicht den Verdacht, dass es zumindest der CDU, die zurzeit den Umfragen nach die mit Abstand größere der kleiner gewordenen Volksparteien ist, vor allem um parteipolitische Geländegewinne geht. Tatsächlich waren in der Vergangenheit die SPD-Kandidaten bei Stichwahlen erfolgreicher, als die CDU-Kandidaten. Ob dieser Verdacht nun stimmt oder nicht: Das Ganze erinnert ein bisschen an den Streit um das Sandschäufelchen im Kindergarten. Der gerade Stärkere bekommt es. Nein, mit politischer Vernunft hat das alles nichts zu tun. Das Wahlrecht als politischer Spielball der Parteien - so kann man Demokratie auch in Verruf bringen.

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