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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld Für die Vielfalt der Lebensentwürfe MARTIN FRÖHLICH

Bielefeld (ots)

Mit Häme muss der streitbare CSU-Chef Horst Seehofer häufig leben. Doch selten ist er so damit überschüttet worden wie gestern. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das von der CSU angestoßene Betreuungsgeld nicht dem Grundgesetz entspricht. Punkt. Oder besser: Komma, denn die Begründung ist entscheidend. Das Betreuungsgeld wäre nicht Sache des Bundes, sondern der Länder. Die Richter haben nicht inhaltlich über die als "Herdprämie" diffamierte Familienunterstützung geurteilt. Das stünde ihnen wohl auch gar nicht zu. Es sei dahingestellt, ob das Betreuungsgeld das richtige Werkzeug war. Die Nachfrage sprach aber für sich. Zuletzt bezogen 455.000 Menschen den Bonus für eine Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder abseits der Kita. Die Häme für Seehofer generiert sich aus dem Triumph der Befürworter von U-3-Betreuung in der Kita. Doch wer hat die zur einzig wünschenswerten Lebensform junger Familien erklärt? Wenn die "Herdprämie" dazu gedacht war, die Vielfalt der Lebensentwürfe zu ermöglichen, was war dann so falsch daran? Längst mahnen Kinderpsychologen, dass die (zu) frühe Unterbringung von Ein- und Zweijährigen in Kitas Schattenseiten hat. Eltern, die schnell wieder arbeiten wollen oder müssen, sollen die Möglichkeit dazu bekommen. Doch jene, die das nicht wollen, dürfen nicht in die Ecke eines überkommenen Rollenverständnisses gedrängt werden. Schluss damit. Der Ruf nach Verwendung der Bundesmittel für den weiteren U-3-Ausbau ist vorschnell. Das Geld kann immer noch Familien mit anderen Prioritäten zugutekommen. Nur eben auf einem anderen Weg.

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