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Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Sicherungsverwahrung Anspruch auf Gewissheit BERNHARD HÄNEL

Bielefeld (ots)

Man muss schon ganz schön kräftig die Zähne
zusammenbeißen, will man mit dem Straßburger Urteil klarkommen, mit 
dem die Sicherungsverwahrung eines Schwerstverbrechers für 
rechtswidrig erklärt worden ist. Doch man muss es akzeptieren. Wem 
der Rechtsstaat teuer ist, dem darf kein Verstoß gegen dessen 
Prinzipien billig sein. Ein eherner Grundsatz lautet nun einmal aus 
gutem Grunde: Keine Strafe ohne Gesetz.
Maßlos aufregen aber darf man sich über die Dummheit früherer 
Gesetzgeber, die die Sicherungsverwahrung für unheilbare Straftäter 
auf zehn Jahre begrenzten. Das war naiv und rechtsstaatlich nicht 
geboten.
Das Instrument der Sicherungsverwahrung ist, so bitter es aus Gründen
der Humanität und unveräußerlichen Würde jedes Menschen ist, 
unverzichtbar zum Schutz der Gesellschaft vor unverbesserlich 
gefährlichen Gewalttätern. Die Bürger haben einen Anspruch auf die 
Gewissheit, dass ihr Staat das Menschenmögliche unternimmt, um sie zu
schützen. Hierfür Regelungen zu finden, die den Grundsätzen der 
Rechtsstaatlichkeit entsprechen, ist Aufgabe der Volksvertreter.

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Telefon: 0521 555 271
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