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phoenix Runde: Kampf gegen den Terror - Ist jedes Mittel recht? Donnerstag, 21. April 2016, 22.15 Uhr

Bonn (ots)

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ist in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis sind die Richter des Bundesverfassungsgerichts gekommen. Der Gesetzgeber hat bis Mitte 2018 Zeit, noch einmal nachzubessern.

Das sogenannte BKA-Gesetz erlaubt Ermittlern seit 2009, Wohnungen zu überwachen, Überwachungskameras zu installieren, Telefonate anzuzapfen und Computerfestplatten auszuspähen, um Anschläge zu verhindern.

Gegen diese Gesetzeslage hatte unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum geklagt.

Was hat das BKA-Gesetz bisher gebracht? Welche Maßnahmen zur Terrorbekämpfung sind vertretbar? Wie stark darf die Privatsphäre dafür eingeschränkt werden?

   Anke Plättner diskutiert u.a. mit 
   - Bruno Schirra, Publizist, Cicero

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