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Plötzlich Halteverbot: Autos können abgeschleppt werden

Wiesbaden (ots)

Der große Schreck nach zwei Wochen Sommerurlaub: Die Stadtverwaltung hatte vor dem Haus ein mobiles Parkverbot eingerichtet und alle Autos abschleppen lassen. Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, sollte während der Abwesenheit eine Vertrauensperson nach dem Fahrzeug schauen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

Ob Bauarbeiten, Umzug oder Straßenfest: Wo das Parken heute noch erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen. "Öffentliche Straßen sind nicht als Dauerparkplatz gedacht. Städte und Kommunen können hier jederzeit befristete Halteverbote einrichten, selbst in dicht besiedelten Innenstädten", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Diese Sperrungen kündigen sie in der Regel mindestens drei Tage vorher durch mobile Verkehrszeichen an.

Abschleppen möglich

Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen - das Auto kann abgeschleppt werden. Die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung müssen dann Halterinnen und Halter zahlen. "Das gilt auch, wenn sie im Urlaub sind und das Schild nicht sehen konnten", warnt R+V-Experte Kretschmer. Reisende sollten deshalb für einen solchen Fall Vorkehrungen treffen. "Am besten geben sie jemandem aus dem Freundeskreis, der Verwandtschaft oder der Nachbarschaft einen Autoschlüssel. Diese Person kann zwischendurch nach dem Fahrzeug schauen, damit im Fall der Fälle keine teure Rechnung anfällt", sagt Kretschmer.

Weitere Tipps des R+V Infocenters:

  • Wer sein Auto während des Urlaubs bewacht unterstellen möchte, kann ein Parkhaus nutzen. An Flughäfen und vielen Bahnhöfen gibt es beispielsweise Park & Ride-Angebote für Reisende.
  • Vor dem Urlaub beim Straßenbauamt oder der Verkehrsbehörde nachfragen, ob aktuell Bauarbeiten geplant sind.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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