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Wertsachen im Bankschließfach: Wer haftet bei einem Schaden?

Wiesbaden (ots)

Münzen, Schmuck oder wichtige Dokumente: Aus Angst vor Einbrechern deponieren viele Verbraucher ihre Wertsachen in Bankschließfächern. Doch wer zahlt den Schaden, wenn die Bank ausgeraubt wird oder Hochwasser die Fächer flutet? Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps.

Angst vor Einbrüchen hoch

Durchschnittlich schlagen Einbrecher bundesweit rund 270 mal pro Tag zu - so die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017. Da ist es kein Wunder, dass laut einer R+V-Studie jeder dritte Deutsche große Angst vor Diebstahl oder Einbruch hat. "Einen eigenen Tresor haben aber die Wenigsten zu Hause. Deshalb ist es sinnvoll, wertvolle Gegenstände und wichtige Unterlagen in einem Bankschließfach zu lagern", sagt Michael Urban, Experte für Sachschäden bei der R+V Versicherung.

Urban empfiehlt Verbrauchern jedoch, vorab zu klären, wer für mögliche Schäden oder Verluste aufkommt. "Die Banken handhaben das unterschiedlich", so der R+V-Experte. Einige Kreditinstitute bieten den Versicherungsschutz über die bankeigene Sachversicherung an. Dieser ist jedoch oft auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Manche Banken vermitteln eine spezielle Versicherung für den Inhalt von Bankschließfächern. Diese gilt dann in der Regel auch für Bargeld bis zur vereinbarten Höhe.

Hausratversicherung checken

Wer eine Hausratversicherung hat, kann zudem prüfen, ob Bankschließfächer mitversichert sind. "Das ist inzwischen oft der Fall, allerdings meist ebenfalls mit Begrenzung der Schadensumme", sagt Michael Urban. Sein Tipp: Bankkunden sollten erfassen, was sie im Schließfach deponiert haben - etwa mit einer detaillierten Liste und Fotos. Auf dieser Basis können die Versicherungen prüfen, wie hoch der Schutz sein muss. Und auch im Schadenfall ist ein Nachweis der Wertgegenstände wichtig.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Für die Versicherungen sind die Wiederbeschaffungswerte der 
     eingelagerten Gegenstände entscheidend. Liebhaberwerte oder 
     ideelle Werte von Erinnerungsstücken werden nicht ersetzt.
   - Eine Kundenschließfachversicherung bietet sich vor allem dann 
     an, wenn sehr hohe Werte im Schließfach lagern.
   - Für den Nachweis im Schadenfall können Versicherte auch 
     Rechnungen, Expertisen und Zertifikate nutzen. Diese sollten sie
     aber auf keinen Fall im Schließfach aufbewahren, sondern 
     getrennt von den Wertgegenständen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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