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AGRANA Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
27. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 4. Juli 2014, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
  Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
  Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
  Geschäftsjahr 2013/2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
  das Geschäftsjahr 2013/2014

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

6. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
  2014/2015

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13. Juni 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com zugänglich:
- Jahresabschluss,
- Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
- Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Person
  gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 13. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 25. Juni 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, oder per E-Mail 
gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie bis 3. Juli 2014 bis 16.00 Uhr an den Vorstand,
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1
21137 12055 oder per E-Mail  gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.agrana.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24.
Juni 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juli 2014 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.


Per Post oder    AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Boten:           z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
                 Generalsekretärin
                 Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
                 1020 Wien
Per Telefax:     +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail:       anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depot-         
       bestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-                
Mail anzuschließen ist
Per SWIFT        GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                 ISIN AT0000603709 im Text angeben)


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
 - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 24. Juni
2014 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:


Per Post oder    AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Boten:           z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
                 Generalsekretärin
                 Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
                 1020 Wien
Per Telefax:     +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail:       anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die               
Depotbestätigung in Textform, bspw. als PDF, dem E-Mail            
anzuschließen ist
Persönlich:      bei Registrierung zur Hauptversammlung
                 am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrana.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. Juli 2014 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder
E-Mail  michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25
Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden
gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im Juni 2014

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG
Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:  hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1
             A-1020 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12045
Email:        info.ab@agrana.com
WWW:      www.agrana.com
Branche:     Nahrungsmittel
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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