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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

Berlin (ots)

Landgericht Hamburg untersagt Shelby Lynn die Behauptung, ihr seien beim "Rammstein"-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 anlässlich einer von der Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden

Als Rechtsanwalt von Till Lindemann, dem Sänger der Band "Rammstein", gebe ich folgendes bekannt:

Die Nordirin Shelby Lynn hatte in den sozialen Netzwerken (Reddit, Twitter/X und Instagram) behauptet, dass ihr auf dem "Rammstein"-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 Drogen bzw. K.O.-Tropfen in ihr Getränk gemischt worden seien. Darüber hinaus hatte sie den Verdacht geäußert, im Zustand der Bewusstlosigkeit körperlich misshandelt worden zu sein.

Diese Anschuldigungen lösten eine weltweite Empörungswelle zulasten unseres Mandanten aus. Diverse Medien berichteten über den Verdacht, unser Mandant habe Frauen bei Konzerten von "Rammstein" mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.

Mit dem am 24.10.2025 verkündeten Urteil (Az. 324 O 76/24) hat das Landgericht Hamburg nunmehr Shelby Lynn untersagt, zu behaupten, ihr seien anlässlich des "Rammstein"-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 bei einer von der Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden, wenn dies geschieht wie durch die Aussagen

  • "I was spiked by Rammstein at pre party" (Deutsch: "Ich wurde von Rammstein auf der Pre-Party gespiked")
  • "The girl that got spiked by Rammstein" (Deutsch: "Das Mädchen, das von Rammstein gespiked wurde")
  • "SOMEBODY on Rammstein crew spiked me and many other girls" (Deutsch: "IRGENDJEMAND aus der Rammstein Crew hat mich und viele andere Mädchen gespiked")

Das Landgericht begründet das Verbot damit, dass es sich bei den vorstehend wiedergegebenen Äußerungen um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele. Da die Behauptungen ehrverletzend seien, treffe Shelby Lynn die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit ihrer Aussagen. Dieser sei sie nicht nachgekommen. Sie sei beweisfällig dafür geblieben, dass Mitglieder der Band "Rammstein" Drogen in ihr Getränk gemischt hätten. Auch die persönliche Anhörung von Shelby Lynn im Verhandlungstermin vom 22.08.2025 habe nicht zu einer anderen Überzeugung des Gerichs geführt.

Damit wurden Shelby Lynn nun die schwersten Vorwürfe gegenüber unserem Mandanten und der Band "Rammstein" gerichtlich verboten. Die Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil fast die gesamte Medienberichterstattung ab Juni 2023 an den nunmehr verbotenen Vorwürfen von Shelby Lynn angeknüpft hatte. Gegen diese Berichterstattung mussten wir für unseren Mandanten in zahlreichen Verfahren ebenfalls gerichtlich vorgehen. Diese Verfahren gingen fast ausnahmslos erfolgreich zugunsten unseres Mandanten aus.

Auch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die aufgrund der Vorwürfe von Shelby Lynn bei den Polizeibehörden in Vilnius und von der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet worden waren, gingen zugunsten unseres Mandanten aus. Beide Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts schon kurze Zeit nach Erstattung der jeweiligen Strafanzeige eingestellt.

Berlin, den 30. Oktober 2025

Pressekontakt:

Simon Bergmann
Rechtsanwalt

Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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