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Jedes fünfte Unternehmen riskiert Millionenstrafe

Waghäusel (ots)

Studie untersucht 5037 Unternehmen auf bis zu 143 Kriterien / 95 Prozent nutzen E-Mail-Marketing, aber alle machen Fehler / 18,3 Prozent der Newsletter-Anmeldungen ohne Double-Opt-in

95,4 Prozent der 5000 Top-Unternehmen im deutschsprachigen Raum betreiben E-Mail-Marketing. Grundlegende Aspekte der E-Mail-Kommunikation werden oft missachtet. 18,3 Prozent haben ein offenes Formular online, über das sich Abmahnanwälte ohne Double-Opt-in mühelos in den Verteiler "einschleichen" können. Nach der neuen DSGVO kann das zu hohen Bußgeldern führen. Diese Zahlen ermittelte die bisher größte Benchmarkstudie der Unternehmensberatung absolit. Eine kostenlose Kurzversion gibt es unter emailbenchmarks.de.

Während sich Unternehmen aus den Bereichen Mode und Elektronik als Best Practices für kreatives E-Mail-Marketing herauskristallisieren, sieht der allgemeine Status quo ernüchternd aus. Obwohl sich der Newsletter in den letzten Jahren als kosteneffizientes und effektives Kundengewinnungs- und -bindungswerkzeug etabliert hat, bieten nur rund 60 Prozent die Möglichkeit an, sich als Nicht-Kunde zum firmeneigenen Newsletter anzumelden.

"Bevor wir über Trends wie Marketing Automation und segmentierte Mails sprechen können, müssen viele Unternehmen überhaupt erst einmal die Grundlagen der E-Mail-Kommunikation verinnerlichen", so Studienautor Torsten Schwarz.

Rechtssicherheit bleibt weiterhin Sorgenkind des deutschen E-Mail-Marketings

Auch wenn die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung Mitte letzten Jahres für viel Panik und Sorge im Bereich des E-Mail-Marketings sorgte, scheinen viele Unternehmen relativ unbekümmert zu sein, was das neue Strafmaß der Gesetzesänderung anbelangt.

So arbeiten noch immer 18,3 Prozent ohne das mittlerweile vorgeschriebene Double-Opt-in-Verfahren - in der Beratungs- und IT-Branche sind es sogar 30 Prozent. 38 Prozent fragen weiterhin zu viele Daten bei der Anmeldung ab. Wirklich transparent, was mit den gesammelten Daten passiert, ist sogar nur jeder Vierte. Das größte Problem liegt jedoch bei der Möglichkeit, dem Tracking des Leseverhaltens zu widersprechen - gerade einmal zwei Prozent erfüllen hier die Auflagen der Gesetzesänderung.

Pressekontakt:

Stephan Bordt, Absolit Consulting, E-Mail: bordt@absolit.de
Melanchthonstr. 5, D-68753 Waghäusel, Tel.: 07254/95773-0,
www.absolit.de

Original-Content von: Absolit Dr. Schwarz Consulting, übermittelt durch news aktuell

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