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2 Millionen Euro Schadenersatz
Gunther von Hagens verklagt Land NRW

Heidelberg (ots)

Gunther von Hagens hat das Land Nordrhein-Westfalen wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung vor dem Landgericht Düsseldorf auf Schadenersatz verklagt. Er macht sogenannte Amtshaftungsansprüche wegen der Kosten und der Rufschädigung durch das Strafverfahren in Höhe von rund zwei Millionen Euro geltend. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte nach einem siebenjährigen Gerichtsverfahren festgestellt, dass die Beamten des Wissenschaftsministeriums ohne jede Rechtsgrundlage Herrn Dr. von Hagens untersagt hatten, seinen rechtmäßig in China erlangten Professorentitel in Deutschland zu führen. Das Oberverwaltungsgericht von NRW hatte am 14. März 2011 entschieden, dass sich das Land "eine Kompetenz angemaßt (hatte), die ihm so unter keinen Umständen zukam". Infolge dieser Amtsanmaßung wurde gegen Gunther von Hagens ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Titelmissbrauchs eingeleitet, das in dritter Instanz mit einem Freispruch endete. Auch vor dem Oberverwaltungsgericht war Gunther von Hagens nunmehr erfolgreich. Das Gericht urteilte (Az. 19 A 3006/06):

"Gunther von Hagens hat als bundesweit bekannte Person des öffentlichen Lebens durch die Berichterstattung in Medien über seine mehrjährige strafrechtliche Verfolgung in Baden-Württemberg wegen unbefugter Führung seines chinesischen Professorentitels eine erhebliche diskriminierende Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht erlitten. Der Kläger ist im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Strafverfahren durch die Medienberichterstattung in der Öffentlichkeit mit dem Vorwurf konfrontiert worden, seinen chinesischen Professorentitel missbräuchlich geführt und sich unbefugt einen ihm so nicht zustehenden Titel angemaßt zu haben. Dies wurde mit Ausdrücken wie 'Hochstapler' versehen. (...) Die Beeinträchtigung traf und trifft den Kläger auch in seinem grundrechtlich geschützten Bereich. Der aus seiner Sicht von Anfang an unberechtigte und nach dem Freispruch auch objektiv unbegründete Strafvorwurf der (...) rechtswidrigen Titelführung beeinträchtigt den Kläger, zumal als bundesweit bekannte Person des öffentlichen Lebens, in seinem sozialen Achtungs- und Geltungsanspruch und treffen ihn so in seinem durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrecht. Durch die öffentlichen Vorwürfe wird gerade auch seine Ehre als Wissenschaftler herabgewürdigt. Das beklagte Land hat zu dieser öffentlichen diskriminierenden Beeinträchtigung einen maßgeblichen Beitrag geleistet."

Der Wissenschaftler und Mediziner Gunther von Hagens erklärt hierzu: "Ich habe in den vergangenen Jahrzehnten sehr viel begeisterten Zuspruch für meine wissenschaftliche Arbeit erhalten. Dennoch bin ich mir bewusst, dass meine Gegner alles daran setzen, diese Arbeit zunichte zu machen. Hierfür ist ihnen jeder auch noch so absurde Vorwurf recht. Deshalb bin ich der Justiz sehr dankbar, dass sie stets - wie auch hier - Objektivität bewiesen hat und keinen unhaltbaren Vorwürfen gegen mich und meine Arbeit erlegen war."

Pressekontakt:

Pressestelle KÖRPERWELTEN
Peter Kiefer
Rathausstraße 11
69126 Heidelberg
E-Mail: p.kiefer@plastination.com

Original-Content von: Institut für Plastination e. K., übermittelt durch news aktuell

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