Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.
Berufsimker warnen: Mercosur kommt – Rückverfolgbarkeit muss Bedingung sein
Berufsimker warnen: Mercosur kommt – Rückverfolgbarkeit muss Bedingung sein
Die Berufsimker sehen im kommenden Mercosur-Abkommen Risiken und Chancen, denn noch muss das EU-Parlament dem Abkommen zustimmen. Die Politik kann jetzt ein Rückverfolgbarkeitssystem nach argentinischem Vorbild zur Bedingung machen – ohne Neuverhandlungen. Berufsimker fordern dies als wirksame Maßnahme gegen Importbetrug und für Qualität und Chancengleicheit auf einem breiten Markt.
In Kürze soll das jahrzehntelang geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, u. a. Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay, unterzeichnet werden. Die EU-Länder haben am 9. Januar dem Abschluss des Freihandelsabkommens mehrheitlich zugestimmt. Geplant ist, dass Zölle bei rund 90 Prozent aller zwischen der EU und den Mercosur-Staaten gehandelten Waren wegfallen und Einfuhrkontingente erhöht werden. Und: Der Honigimport sieht keine verbindliche Rückverfolgbarkeit vor.
Keine Rückverfolgbarkeit, kein Mercosur-Honig!
Der europäische Berufsimkerbund (EBPA) und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) betrachten die derzeit geplante Ausweitung der Honigimporte mit größter Sorge. Wir fordern das Europäische Parlament nachdrücklich auf, das Abkommen nur unter der Bedingung zu genehmigen, dass für Honigimporte im Rahmen des Zollkontingents eine obligatorische Rückverfolgbarkeit auf Chargenbasis vorgeschrieben wird. Andernfalls wird Mercosur weiterem Honigbetrug Tür und Tor öffnen und sowohl den europäischen Imkern als auch den Verbrauchern schweren Schaden zufügen und echte Imkerware verdrängen.
Denn das Abkommen sieht eine zollfreie Einfuhrquote von rund 45.000 Tonnen Honig aus den Mercosur-Ländern vor, also rund 20.000 Tonnen mehr als bisher. Parallel dazu wird ein im Juni 2025 beschlossenes Handelsabkommen mit der Ukraine mit 35.000 Tonnen über 500 % mehr zollfreien Honig aus der Ukraine einführen. Bislang lag die Grenze bei moderaten 6.000 Tonnen. Pikant daran: Es ist bekannt, dass gerade die Ukraine eine Drehscheibe für gefälschten Honig aus China ist, dort umdeklariert und weitergeleitet wird.
Rückverfolgbarkeit als Chance für sicher echten Honig
Honig ist weltweit eines der am meisten verfälschten Lebensmittel. Gängig ist die ausgefeilte Verdünnung mit billigem Zuckersirupen, die herkömmliche Tests umgehen. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder Charge, vom Bienenstock über den Export bis in den Handel, kann gewährleisten, dass ausschließlich authentischer Bienenhonig eingeführt wird und ins Regal kommt.
Billigimporte: Gefahr für Verbraucher und europäische Imkerei
Die Verfälschung von Honig untergräbt die Rechte und das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittel. Jeder, der ein Glas Honig kauft, wird getäuscht und belogen, wenn es in Wahrheit hauptsächlich industriellen Zuckersirup enthält – während regionale ehrliche Imker auf ihrem hochqualitativen echten Honig sitzen bleiben. Denn billig produzierte Sirupmischungen können zu Dumpingpreisen angeboten werden. Viele europäische Berufsimker stehen aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung schon jetzt vor dem Ruin. Jeder Imkereibetrieb, der schließt, bedeutet Verlust von Bestäubung, Biodiversität und regionaler Wirtschaftstätigkeit.
Rückverfolgbarkeit ist umsetzbar: Argentinien macht es vor
Argentinien als einer der größten Honiglieferanten des Mercosur zeigt schon seit 2003, wie eine Rückverfolgbarkeit auf Chargenbasis erfolgreich umgesetzt werden kann. Seitdem schreibt die argentinische Behörde SENASA mit Resolution Nr. 186/2003 die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Honigproduktion vom Imker bis zum Export über das nationale IT-System SITA vor. Nur wer bei der SENASA registriert ist, darf Honig für den Export abfüllen.
Keine Neuverhandlung: bestehende EU-Regeln anwenden
Die Europäische Union selbst hat Ende 2024 ihre Importregularien verschärft und verlangt gemäß Delegierten Verordnung (EU) 2023/2652, dass Honig aus Drittstaaten nur importiert werden darf, wenn sie behördlich registriert und im digitalen Portal der EU (TRACES) eingereicht wurden. Damit stellt die EU organisatorisch bereits jetzt sicher, dass die Exportländer ein funktionierendes Kontrollsystem unterhalten. Argentinien erfüllt genau diese Rückverfolgbarkeitsanforderung – mit chargenspezifischer Dokumentation von Herkunft, Imkerregistrierung, Produktionsmengen, etc. Dieses Modell, muss nur auf das Mercosur-Abkommen übertragen werden. Dazu braucht es keine Neuverhandlungen. Die EU kann sehr leicht und ohne umstände über Durchführungsrechtsakte festlegen, dass die Zollkontingente nur unter diesen Bedingungen genutzt werden dürfen.
Aufforderung an EU-Parlament: Keine Zustimmung ohne Rückverfolgbarkeit
Dies muss das Verhandlungsprinzip des Europäischen Parlaments sein. Wir Berufsimker zählen jetzt auf die Unterstützung der Abgeordneten, um Betrug wirksam zu verhindern und einen fairen Handel zu gewährleisten. Denn nur mit einem verbindlichen Herkunftsnachweis kann sichergestellt werden, dass das Mercosur-Abkommen Chancen für alle bietet, anstatt einseitig der europäischen Imkerei zu schaden.
Der europäische Berufsimkerbund und Partner des DBIB hat am 10. Januar alle betreffenden Mitglieder des europäischen Parlaments angeschrieben, die Rückverfolgbarkeitsklausel als Bedingung einer Zustimmung eingefordert und ihre Machbarkeit dargelegt. Denn nur mit einem verbindlichen Herkunftsnachweis kann sichergestellt werden, dass das Mercosur-Abkommen Chancen für alle bietet, anstatt einseitig der europäischen Imkerei zu schaden.
Schreiben der EBPA an das EU-Parlament: Argumente für die Rückverfolgbarkeitsklausel
14.01.2026/Berufsimkerbund/Janine Fritsch
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