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Honig bleibt Honig: Patent auf „Vegane Honigmischung“ gelöscht

Honig bleibt Honig: Patent auf „Vegane Honigmischung“ gelöscht
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Erfolg gegen Verbrauchertäuschung: Das Deutsche Patentamt hat das Gebrauchsmuster „Pflanzenbasierte Honigz usammensetzung“ einer US-Firma wenige Monate nach Vergabe aufgrund einer Beschwerde wieder gestrichen. Der Berufsimkerbund sieht bestätigt: Honig ist und bleibt ein Naturprodukt von Bienen. Sein Name darf nicht irreführend für Zucker-Sirupe herhalten

Wurst bleibt Wurst und Honig bleibt Honig

Ende Oktober hat das Europäische Parlament Begriffe wie „Burger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ für pflanzliche Nachahmerprodukte ausgeschlossen. Und auch für Honig gilt: Keine Irreführung bei der Produktbezeichnung: Vor genau einem Jahr hat der Vorsitzende des Imkerverband Rheinland-Pfalz, Thomas Hock, beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) beantragt, das Gebrauchsmuster „Pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ einer US-Firma zu löschen. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB) hatte damals den Löschungsantrag unterstützt und darüber berichtet.

Bereits zum 31. Mai 2025 hatte das Patentamt reagiert und das Gebrauchsmuster mit dem Aktenzeichen DE: 21 2022 000 240.7 der US-Firma MELIBIO gelöscht. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB) sieht in diesem Schritt einen wegweisenden Erfolg für den Schutz des traditionellen Lebensmittels Honig und gegen die Irreführung der Verbraucher.

Irreführung: Mit Honig hat der Sirup nichts zu tun

Erwerbsimker Thomas Hock, der ebenfalls im Berufsimkerbund Mitglied ist, kritisierte zu Recht, “dass eine solche irreführende Produktbezeichnung den Verbraucherschutz untergräbt und mit dem klaren Wortlaut der Honigverordnung unvereinbar ist“. Denn die „pflanzenbasierte Honigformulierung“ beschreibt eine Sirupmischung, die keinerlei Bestandteile aus der Bienenhaltung, sondern lediglich Zucker, Wasser und optionale Zusätze enthält. Mit Honig hat das Ganze jedenfalls nichts zu tun. „Wir freuen uns über diesen wichtigen Erfolg, der die klare Rechtslage in Deutschland bestätigt. Auch wenn wir die Meldung mit einer Verzögerung erst jetzt bringen und öffentlich in den Fokus rücken, ist ihre Bedeutung für den Honigmarkt immens“, erklärt der DBIB. Denn diese Entscheidung stellt wieder einmal klar: Honig ist ein reines Naturprodukt, das von Bienen erzeugt wird. Eine sirupähnliche Zuckerformulierung, darf nicht – auch nicht in Umschreibungen – als ‚Honig‘ bezeichnet werden.“

Kleines Patent missbraucht als Türöffner für einen neuen Markt

Der DBIB hatte die Anmeldung und vor allem die Annahme des Gebrauchsmusters durch das Patentamt bereits letztes Jahr scharf kritisiert, da die irreführende Produktbezeichnung einen klaren Verstoß gegen die Honigverordnung und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) darstellt.

„Das kleine Patent wurde hier als fragwürdiger Türöffner für schnelle Geschäfte missbraucht. Die Löschung ist ein starkes Signal gegen alle, die versuchen, die klaren Begriffsdefinitionen auszuhöhlen“, so der DBIB weiter. „Wir sehen auch einen Zusammenhang zwischen solchen Ersatzsirupen und dem massiven Problem der Honigverfälschungen. Jeder Versuch, die Definition von Honig zu verwässern, erschwert unseren Kampf für saubere Produkte im Regal.“

Der DBIB wird weiterhin den Honigmarkt genau beobachten und Täuschungen offenlegen, um das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der heimischen Imkerei zu sichern.

02.12.2025/Berufsimkerbund/Janine Fritsch (3.300 Zeichen)

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