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Neues Deutschland: Zu Hartz-IV-Regelsätzen

Berlin (ots)

Nicht prinzipiell zu niedrig seien die
Hartz-IV-Regelsätze, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Sie seien
nur nicht »realitäts- und bedarfsgerecht« ermittelt worden. Im 
Klartext: Trotz  großen Jubels bei Sozialverbänden und Parteien 
bedeutet das Urteil nicht, dass die rot-grüne Sozialkatastrophe Hartz
IV als Ganzes gekippt wurde oder dass sich zumindest die Regelsätze 
in absehbarer Zeit deutlich erhöhen werden.
Den ursprünglichen Eckregelsatz von 345 Euro hatte die 
Bundesregierung mit einer trickreichen Berechnungsmethode genau auf 
den bereits eingeplanten Betrag »hinberechnet«: Vom Budget des 
ärmsten Fünftels der Erwerbstätigen wurden deren angenommene Ausgaben
etwa für Pelzmäntel und Segelflugzeuge abgezogen - schon war der 
Eckregelsatz für »erwerbsfähige Hilfeempfänger« fertig. Diese 
Berechnungsgrundlage erklärte das Gericht nun für nicht mit dem 
Grundgesetz vereinbar. Wenn die Regierung aber bis zum Jahresende auf
einer neuen Berechnungsgrundlage »rein zufällig« zur gleichen 
Regelsatzhöhe wie bisher kommt - und das wird sie im Interesse der 
klammen Staatskasse versuchen -, haben Arbeitslosengeld-II-Bezieher 
wieder einmal nichts gewonnen.
 Ein Erfolg für Erwerbslose, Sozialverbände und linke Politiker
ist das Urteil dennoch - fordert es doch ein menschenwürdiges 
Existenzminimum ein. Dafür kämpfen Kläger und Unterstützer seit 
Jahren - in Zukunft mit höchstrichterlicher Rückendeckung.

Pressekontakt:

Neues Deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

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