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Westfalenpost: Kommentar zu Extremismus
NPD
Verbot
Gefahr
Demokratie
Eine Debatte dient als Frust-Ableiter/ NPD-Verbot wieder im Gespräch
Von Winfried Dolderer

Hagen (ots)

Verfassungsfeindlich? Aber natürlich. Die NPD würde das nie bestreiten. Im Gegenteil, sie ist stolz darauf. "Demokratie" ist für sie ein Schimpfwort. Politische Gegner schmäht sie als "Systemparteien" und droht ihnen mit Verfolgung. Das Grundgesetz verunglimpft sie als volksfremdes Diktat der Sieger über das Dritte Reich. Von der Würde des Menschen hält sie auch nichts. Menschen nichtdeutscher Herkunft will die NPD vertreiben. Da könnte man sich fragen, ob die Innenminister, wenn sie morgen beraten, eigentlich viel zu diskutieren haben: Verbieten, was denn sonst? Genau für solche Fälle haben die Autoren des Grundgesetzes das Parteienverbot ja vorgesehen. Als Lektion aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Zum Schutz der Demokratie gegen ihre Feinde. Soweit die Theorie. In der Praxis ist das Verbot einer Neonazi-Partei schon einmal vorgekommen. Das ist jetzt allerdings 60 Jahre her, und von Dauer ist es nicht gewesen, sonst dürfte es die NPD gar nicht geben. Im Gegenteil, ein erster Versuch, auch dieser Partei den Garaus zu machen, ist 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht schmachvoll gescheitert. Zur Praxis gehört auch, dass die Diskussion über ein NPD-Verbot die Funktion eines Frustableiters hat. Sie kommt immer dann auf, wenn die Politik das Bedürfnis verspürt, gegen rechtsextreme Umtriebe Wehrhaftigkeit zu demon- strieren und sich anders nicht zu helfen weiß. Das war vor zehn Jahren so, als die Empörung über antisemitische Gewalttaten in den damaligen Verbotsantrag mündete. Heute beflügeln Scham und Entsetzen über die Mordtaten eines Nazi-Trios die Innenminister. Sie sind jetzt sogar bereit, jene V-Leute in der NPD "abzuschalten", an denen die Verfassungsrichter Anstoß genommen haben. Ist damit alles klar? Nicht unbedingt. Das Gericht wird nicht nur fragen, ob die NPD die Demokratie verachtet. Sondern vor allem, ob sie tatsächlich eine Gefahr für die Demokratie ist. Wenn nicht, könnte ein Verbot dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Nicht zuletzt das werden die Minister zu bedenken haben, bevor sie sich entschließen, nochmals nach Karlsruhe zu ziehen. So groß das Ärgernis auch sein mag.

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