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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Spitzengespräch der Kultusministerkonferenz mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland am 1. Juni 2006 in Plön

Hannover (ots)

Aktuelle Schul- und Hochschulthemen hat die
Kultusministerkonferenz mit den Vorsitzenden der Deutschen 
Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in 
Deutschland (EKD) besprochen. Das Gespräch fand am 1. Juni 2006 im 
Rahmen der 314. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Plön 
statt.
Zentrale Inhalte des Gesprächs waren die Werteerziehung an Schulen
sowie das Thema Bildungsgerechtigkeit. Beide Seiten betonten die 
Bedeutung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses für eine nicht 
allein auf wirtschaftliche Verwertbarkeit begrenzte 
Persönlichkeitsentwicklung. "Von diesem Gespräch geht das Signal 
einer partnerschaftlichen Öffnung von Schule und Kirche aus. Hier 
bietet vor allem der Ganztagsbereich neue Chancen", resümierte die 
Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave. Als einen 
besonders wichtigen Beitrag der Kirchen für bessere Bildungschancen 
würdigten die Gesprächsteilnehmer vor allem auch die frühkindlichen 
Bildungs- und Erziehungsanstrengungen  der Kirchen in den von ihnen 
getragenen Kindertagesstätten und Schulen.
Der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, 
unterstrich: "In einer Gesellschaft, die von Vielfalt und Differenz  
geprägt ist und in der Lebenschancen ungleich verteilt sind, muss 
sich das Bildungswesen an der Aufgabe der Befähigungsgerechtigkeit 
ausrichten. Wenn Bildungsferne nicht von den Eltern an die Kinder 
weitergegeben werden soll, müssen Bildungsbarrieren auf allen 
Bildungsstufen, das heißt vom Elementarbereich an, abgebaut werden. 
Wir als Kirchen stehen gerade im Elementarbereich in einer besonderen
Verantwortung."
Ein wichtiger Gesprächspunkt war die von den Ländern eingeleitete 
Schulreform. Die Kirchen begrüßten die staatlichen Maßnahmen zur 
Qualitätssicherung und -entwicklung und betonten ihre Bereitschaft, 
sich daran zu beteiligen. Im Blick auf die Schulen in kirchlicher 
Trägerschaft liege es jedoch in der Entscheidung des jeweiligen 
Schulträgers, ob und in welchem Umfang eine kirchliche Schule an 
staatlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnimmt. Ihrerseits haben 
die Kirchen für die Schulen in kirchlicher Trägerschaft auch eigene 
Initiativen zur Qualitätsentwicklung ergriffen. Beide Seiten hoben 
die Bedeutung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft für das plurale
Schulwesen in Deutschland hervor. Ein weiterer Gesprächspunkt war die
Ersatzschulfinanzierung.
Die von den Kirchen erarbeiteten Bildungsstandards für den 
Religionsunterricht können von den Ländern in die jeweiligen 
Programme zur Qualitätsentwicklung einbezogen werden. Derzeit werden 
auch die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung 
(EPA) für die Fächer Evangelische und Katholische Religion unter 
Mitwirkung der Kirchen neu gefasst. Diese werden nach der 
Verabschiedung in der Kultusministerkonferenz in den Ländern 
umgesetzt. Hinsichtlich der angestrebten größeren Selbstständigkeit 
der Schulen unterstrichen die Gesprächsteilnehmer ihre gemeinsame 
Verantwortung für den Religionsunterricht.
Im Blick auf den Hochschulbereich bekräftigten die 
Gesprächsteilnehmer die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche
für die theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten. Der 
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann 
betonte: "Die Suche nach Wahrheit und akademische Freiheit, die 
Verbindung von Forschung und Lehre, die Verpflichtung auf humane 
Werte und das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Hochschulen 
sind gerade unter den Bedingungen der Globalisierung durchaus ein 
Wettbewerbsvorteil für das zusammenwachsende Europa."
Auch angesichts der wachsenden Autonomie der Hochschulen und der 
Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses müssen die speziellen 
Rahmenbedingungen der Theologie beachtet und das rechtlich 
erforderliche Zusammenwirken von Staat und Kirchen gewährleistet 
bleiben. Die Kirchen verschließen sich dem Bologna-Prozess nicht. 
Hinsichtlich des theologischen Vollstudiums und der Akkreditierung 
der Studiengänge bedarf es im Einzelnen noch weiterer Beratungen. 
"Der spezifische Charakter von evangelischer und katholischer 
Theologie macht es unverzichtbar, dass das rechtlich erforderliche 
Zusammenwirken von Staat und Kirchen auch in Zukunft gewährleistet 
bleibt", erklärte Kardinal Lehmann.
Es wurde vereinbart, die regelmäßigen Gespräche in einem engeren 
zeitlichen Turnus fortzusetzen.
Hannover, 1. Juni 2006
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi
Hinweis:
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der 
Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland 
und der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.
Das Votum des Vorsitzenden des Rates der EKD, Bischof Wolfgang 
Huber, finden Sie im Internet unter 
http://www.ekd.de/vortraege/huber/vortraege_huber.html
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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