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DStGB zur Unternehmensteuerreform: Keine Spielräume zur Entlastung der Wirtschaft

Berlin (ots)

Nominale Steuersätze senken - Bemessungsgrundlage
verbreitern - Reform aufkommensneutral gestalten
Die deutschen Städte und Gemeinden sind offen für niedrige 
nominale Steuersätze im Zuge einer Unternehmensteuerreform. "Es muss 
allerdings gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit der 
Kommunen auch nach einer möglichen Reform erhalten bleibt", sagte der
Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der Bergkamener 
Bürgermeister Roland Schäfer, auf dem Deutschen Gemeindekongress 
heute in Berlin.
Der DStGB sehe den politischen Handlungsdruck, der sich aus den im
internationalen Wettbewerb zu hohen nominalen Tarifen der 
Unternehmensbesteuerung ergebe. "Wir verschließen uns deshalb nicht 
dem Ziel, die nominalen Steuersätze zu senken", so Schäfer. 
Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Kommunen gebe es 
jedoch keine weiteren Spielräume für die Entlastung der Wirtschaft. 
Niedrigere Steuersätze müssten daher durch eine breitere 
Bemessungsgrundlage und durch das Stopfen von Steuerschlupflöchern 
aufkommensneutral ausgeglichen werden.
Schäfer wies darauf hin, dass die Kommunen mit fast 90 Milliarden 
Euro verschuldet sind und zusätzlich über 24 Mrd. Euro Kassenkredite 
vor sich herschieben. Auch für 2006 sei trotz sprudelnder 
Steuerquellen mit einem Defizit in Milliardenhöhe zu rechnen. Die 
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aber wolle leistungsfähige 
Kommunen und einen sozialen Staat. Sozial könne der Staat aber nur 
sein, wenn seine eigene Finanzausstattung nicht immer weiter 
reduziert wird. Man könne nicht mehr Bildung, mehr Integration, mehr 
Familiengeld, unentgeltliche Krankenversicherung von Kindern, den 
kostenfreien Kindergarten, eine bessere Absicherung im Alter, mehr 
Eingliederungsleistungen für Arbeitslose, mehr Investitionen in 
Schulen und Forschung fordern, ohne die Frage der Finanzierung zu 
klären.
Die Leistungsfähigkeit der Kommunen sei der Schlüssel zu diesen 
gesellschaftlichen Herausforderungen. Deshalb müsse die anstehende 
Unternehmensteuerreform das Steuerrecht vereinfachen, die nominalen 
Sätze senken, Wirtschaft und Behörden von Bürokratie entlasten und 
gleichzeitig die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden 
langfristig sichern. Es werde darauf zu achten sein, dass die 
reformierte Gewerbesteuer auch tatsächlich alle Wirtschaftenden 
erfasst, die die Infrastruktur der Kommune in Anspruch nehmen. Eine 
solche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wäre auch ein Beitrag 
für einen fairen Wettbewerb insbesondere zwischen kleinen und großen 
Unternehmen.
Deutschland werde steuerlich niemals ein Billigland werden können.
Dafür gebe es nach wie vor eine gute Infrastruktur und überwiegend 
gut ausgebildete Menschen. Schäfer: "Das ist ein wichtiger 
Standortvorteil für Unternehmen. Unsere Erfolge im Export zeigen, 
dass Deutschland immer noch ein attraktiver Standort ist, den wir 
erhalten und ausbauen müssen."

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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