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DStGB-Modell: "Zentrum für Arbeit (ZfA)"

Berlin (ots)

Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" - Effektive Hilfe
für Arbeitssuchende unter einem Dach - Dauerhafte Kooperation 
zwischen Kommunen und Bundesagentur - Klare Verantwortungsstrukturen
Deutscher Städte- und Gemeindebund legt umfassendes 
wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung 
nach dem Sozialgesetzbuch II vor.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein 
umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten 
vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und 
Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden 
kann. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das 
Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom 
Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige 
Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für 
verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum 
31.12.2010 bestimmt hat.
Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler
Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen 
Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen:
  • Ein einheitlicher Gesetzesvollzug durch die Bundesagentur allein oder die Länder in eigener Verwaltung (Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung) führt zu nachhaltigen Eingriffen in die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern mit unabsehbaren Folgen für die Verteilung der finanziellen Lasten.
  • Die erhebliche Ausweitung des sog. Optionsmodells, wie vom Deutschen Landkreistag gefordert, (69 zugelassene Kommunen erproben die alleinverantwortliche Verwaltung des SGB II) ist als Dauerlösung ungeeignet. Sie wäre eine Umgehung des Aufgabenübertragungsverbotes nach Artikel 84 Absatz 1, Satz 7 GG und ist über Artikel 106 Absatz 8 GG nicht zu finanzieren. Also müssten wiederum die Länderhaushalte einstehen (Konnexität), was zu erheblichen Verwerfungen im Bund-Länder-Finanzausgleich führen würde. Fehlbedarfe bei den Kreisen würden zudem ergänzend von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage zu finanzieren sein.
  • Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der Bundesagentur angedachte "kooperative Jobcenter" ist noch nicht abschließend entwickelt und hätte auf jeden Fall den Nachteil, dass die Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand nicht vollständig gewährleistet werden könnte. Es wäre wünschenswert, wenn dieser Vorschlag als bald organisationsrechtlich präzisiert würde.
Das vom DStGB vorgeschlagene "Zentrum für Arbeit" (ZfA)" wäre nach
einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und
aus einer Hand zu organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit 
(ZfA)" ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich 
geschaffen werden.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung 
der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen 
Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung
im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende 
Vorteile:
- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
- Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen 
Bescheid.
- Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und 
Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
- Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für 
Personalbewirtschaftung.
- Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen 
Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die
- Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die 
Bundesagentur) einbringen.
- Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die 
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
- die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres 
Personals.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
Dr. Gerd Landsberg und Prof. Dr. Albert von Mutius erklärten, "mit 
dem Gutachten wollen wir einen neuen und umsetzbaren Vorschlag in die
politische Diskussion einbringen." Eine Kommunalisierung der 
Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der DStGB nach wie vor ab. Der Bund 
darf nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Im
Übrigen wäre das Kostenrisiko für die Kommunen nicht zu kalkulieren.
"Wir hoffen, dass das Gutachten zur Versachlichung der Debatte 
beiträgt. Es zeigt einen Weg auf, wie Kommunen und Bundesagentur 
diese wichtigste politische Aufgabe in Deutschland, nämlich die 
weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit, effektiv angehen können. 
Damit ist auch das Thema "Bundessozialamt" vom Tisch", sagte 
Landsberg weiter. Zudem muss es darum gehen, den fast 60.000 
Beschäftigen von Kommunen und Bund, die in den ARGEn eine engagierte 
Aufbau- und Umsetzungsarbeit geleistet haben und leisten, endlich 
eine Perspektive zu geben, wie es weitergeht.
"Und nicht zuletzt: Wir als Städte- und Gemeindebund wollen, dass 
Kommunen, die dies wollen, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bund
in der Beschäftigungspolitik engagieren können. Das von uns heute 
vorgestellte Modell bietet dafür auch den Vorteil, dass Kommunen und 
Bund auf einer Augenhöhe miteinander auf öffentlich-rechtlicher 
Grundlage kooperieren können und ein klarer Kostenrahmen aufgestellt 
werden kann. Zudem ist es für uns unerlässliche Voraussetzung, dass 
Kreise sich nur mit Zustimmung der betroffenen kreisangehörigen 
Städte und Gemeinden entsprechend verpflichten dürften", so 
Landsberg.
Zu der rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit des "Zentrums für
Arbeit (ZfA)" wies Prof. Dr. von Mutius darauf hin, es werde erstmals
eine Gesamtlösung vorgestellt, die in den engen Grenzen der 
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis in Einzelheiten die 
organisatorischen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten 
notwendiger Kooperation und Koordination aufzeige und näher 
ausgestalte.
Landsberg und von Mutius äußersten die Erwartung, dass die Politik
diesen Vorschlag aufgreife und in enger Abstimmung mit den kommunalen
Spitzenverbänden die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorbereite.
Das Thesenpapier ist unter www.dstgb.de abrufbar.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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