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Deutsches Institut für Menschenrechte

(Berichtigung: Sperrfrist) Menschenrechtsinstitut veröffentlicht Studie zu menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU-Staaten an den Seeaußengrenzen

Berlin (ots)

Bitte beachten Sie die korrigerte Sperrfrist. 
   Sperrfrist: 30.10.2007 11:00
Nachstehend die komplette Pressemitteilung
Sperrfrist: 30.10.2007 11:00
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   Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht Mängel bei der 
Durchsetzung der Pflicht zur Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die 
Todesfälle seien unter anderem auf die Uneinigkeit der EU-Staaten mit
Blick auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen und die 
Lastenteilung untereinander zurück zu führen, sagte Ruth Weinzierl, 
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für 
Menschenrechte, heute anlässlich der Vorstellung der Studie 
"Grenzschutz und Menschenrechte". "Die fehlende Klarheit über 
Verpflichtungen und Zuständigkeiten beim Menschenrechts- und 
Flüchtlingsschutz senkt die Bereitschaft zur Seenotrettung und zur 
menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Menschen erheblich", so 
Weinzierl.
Die Studie untersucht zudem die menschenrechtlichen 
Verpflichtungen, die bei den vorverlagerten Migrationskontrollen der 
EU-Staaten jenseits der Staatsgrenzen bestehen. Aus Sicht des 
Instituts verbieten die Menschenrechte die aktuelle Praxis des 
Abfangens und Zurückweisens der Schiffe auf die Hohe See sowie des 
Ablenkens und des Zurückbegleitens der Schiffe in ihre Ausgangshäfen 
außerhalb der EU. Allein die Pflicht zur Seenotrettung zu erfüllen, 
reiche nicht aus, so Weinzierl. Das ergebe die Analyse sowohl der 
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als 
auch die Analyse der UN-Menschenrechtsabkommen, der Genfer 
Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte. Die geretteten Menschen
müssten in jedem Fall Zugang zu einem Verfahren in einem EU-Staat 
erhalten, in dem ihre Schutzbedürftigkeit geprüft werden könne.
Die Studie erörtert darüber hinaus, bei wem die Verantwortung für 
Menschenrechtsverletzungen liegt, die im Rahmen von gemeinsamen 
Grenzschutzoperationen begangen werden. Solche Grenzschutzoperationen
werden häufig unter Beteiligung mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie 
afrikanischer Staaten durchgeführt und von der EU-Grenzschutzagentur 
FRONTEX koordiniert.
Die Autorinnen der Studie, Ruth Weinzierl und Urszula Lisson, 
sehen hier neben der politischen vor allem eine rechtliche 
Gesamtverantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten. "Es fehlen 
konkrete Regelungen, die die EU-Staaten verpflichten, die auf See 
aufgegriffenen Personen zur Prüfung ihres Antrags auf internationalen
Schutz in die EU zu verbringen", so Weinzierl. Derzeit stehe die 
EU-Gesetzgebung im Widerspruch zu den EU-Grundrechten und müsse daher
dahin gehend geändert werden, dass sie die Menschenrechtsverletzungen
ausdrücklich verbiete.
Ruth Weinzierl/Urszula Lisson: Grenzschutz und Menschenrechte. 
Eine europarechtliche und seerechtliche Studie. Berlin: Deutsches 
Institut für Menschenrechte, 2007. ISBN 978-3-937714-50-9
Studie Download: 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=219

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Telefon (030) 259 359 14, Mobil (0160) 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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