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Mitteldeutsche Zeitung: Gesetzentwurf zum Kampfhundegesetz der CDU-Landtagsfraktion
Pflicht zum Besuch beim Tierarzt

Halle (ots)

Magdeburg. Hundehalter in Sachsen-Anhalt sollen
künftig zum Besuch beim Tierarzt verpflichtet werden. Diese sollen 
Hunde auf auffälliges Verhalten untersuchen, um Beißattacken von 
gefährlichen Tieren zu minimieren und im Zweifelsfall den 
Amtstierarzt informieren. Das sieht der Entwurf eines 
Kampfhundegesetzes der CDU-Landtagsfraktion vor. CDU-Innenpolitiker 
Jens Kolze sagte der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung 
(Dienstag-Ausgabe): "Verantwortungsbewusste Halter gehen ohnehin mit 
ihren Hunden zum Tierarzt, so dass eine solche Einschätzung des 
Wesens des Tieres ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich ist." Die 
erste in Augenscheinnahme des Hundes sei aber nicht mit einem 
Wesenstest zu vergleichen, das muss in einem zweiten Schritt 
erfolgen. Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt lehnt den Vorschlag ab: 
"Das funktioniert nicht", sagte Vizepräsident Ernst Kutschmann. Ob 
ein Hund auffällig und potenziell gefährlich sei, könne nur mit einem
aufwändigen Wesenstest ermittelt werden.

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