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Mitteldeutsche Zeitung: zu Kachelmann

Halle (ots)

Der eigentliche Profiteur dieser Entscheidung ist die Pressefreiheit. Warum das so ist, ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor 34 Jahren. Damals, am 20. Januar 1981, erkannte der VI. Zivilsenat im Boulevard-Blatt "Fehlentwicklungen eines Journalismus", der die Aufgabe der Presse und ihre Verantwortung aus dem Auge verloren habe. Mit diesen ebenso höflichen wie klaren Worten wiesen die Bundesrichter eine Klage der Zeitung gegen den Journalisten Günter Wallraff zurück, der in seinem berühmt gewordenen Buch "Der Aufmacher" ihre einschlägigen Arbeitsmethoden eindrücklich beschrieben hatte. Seit diesem Urteil ließ das Blatt kaum eine Gelegenheit verstreichen, die höchstrichterliche Bewertung zu bestätigen. Deshalb erinnert die juristische Niederlage des Blatts wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Medien insgesamt an ihre Verantwortung und die Notwendigkeit medialer Aufklärung.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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