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Landgericht Köln weist Antrag auf Einstw. Verfügung gegen RheinEnergie ab

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Keine Einstweilige Verfügung gegen die RheinEnergie in Sachen Grundpreise

Das Landgericht Köln hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die RheinEnergie als "unbegründet" zurückgewiesen; die Verbraucherzentrale NRW hatte eine solche gegen das Unternehmen (und zwei weitere in NRW) beantragt. Nähere Informationen finden Sie in der anliegenden Pressemitteilung.

Herzliche Grüße

Christoph Preuß

RheinEnergie AG
Parkgürtel 24, 50823 Köln
Telefon 0221 178-3035
http://www.rheinenergie.com 
presse@rheinenergie.com

Vorstand:

Dr. Dieter Steinkamp, Vorsitzender
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Birgit Lichtenstein
Achim Südmeier
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Bernd Petelkau
Amtsgericht Köln HR B 37 306
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