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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD und Volkssolidarität fordern Änderungen der Gesundheitsreform
Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer und Prof. Dr. Gunnar
Winkler, Präsident der Volkssolidarität, erklären:
SoVD und Volkssolidarität erwarten, dass die schwerwiegenden 
Bedenken, die bei den Anhörungen zur Gesundheitsreform vorgetragen 
wurden, bei den parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden. 
Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf den Gesundheitsfonds und 
den Zusatzbeitrag.
SoVD und Volkssolidarität fordern nach wie vor eine grundlegende 
Überarbeitung der Gesundheitsreform. Beide Verbände befürchten, dass 
die Gesundheitsreform letztlich zu einer Verschlechterung der 
Versorgung der Patienten führen wird. Wir verweisen hier auf das 
Gutachten von Dr. Klaus Jacobs, das im Auftrag beider Verbände 
erstellt wurde.
Ungeachtet dieser grundlegenden Kritik haben SoVD und 
Volkssolidarität in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des
Bundestagsausschusses für Gesundheit fünf Detailänderungen angemahnt,
die im Interesse der Patienten dringend erforderlich sind:
1.	Hilfsmittelversorgung: Die Neuregelungen im Bereich der 
Hilfsmittelversorgung widersprechen einer bedarfsgerechten 
Versorgung. Die Einflussmöglichkeiten der Patienten auf die Wahl des 
Leistungserbringers und die Art der Leistung werden stark 
eingeschränkt. Das ist nicht mit dem in SGB IX festgeschriebenen 
Wahlrecht der Patienten vereinbar. Auch die Einführung von 
Festbeträgen bei Hilfsmitteln ist problematisch, da bei einem Bedarf 
über dem Festbetrag die Patienten die Mehrkosten tragen müssten.
2.	Geriatrische Rehabilitation: Mit der Einführung eines neuen § 
40 a SGB V wird differenziert zwischen Rehabilitation allgemein, auf 
die nur ein Ermessensanspruch besteht, und geriatrischer 
Rehabilitation, die zur Pflichtleistung wird. Es ist allerdings 
unklar, was als "geriatrisch" zu definieren ist. Es darf auch nicht 
zu einer Schwächung des Anspruchs auf nicht geriatrische 
Rehabilitationsmaßnahmen kommen. Daher fordern wir, dass die gesamte 
Rehabilitation zur Pflichtleistung der gesetzlichen 
Krankenversicherung wird.
3.	Verschuldensprinzip: Die Leistungspflicht der gesetzlichen 
Krankenversicherung darf nicht von der Frage des Verschuldens 
abhängig gemacht werden. Es besteht die Gefahr willkürlicher 
Leistungsausgrenzungen, da nicht immer eindeutig geklärt werden kann,
inwieweit eine Erkrankung auf persönliches Fehlverhalten 
zurückzuführen ist.
4.	Chronikerregelung: Es ist falsch, Menschen zu bestrafen, die 
nicht an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben und 
dann chronisch erkranken. Vielmehr muss gesundheitsgerechtes 
Verhalten und Prävention durch gezielte und zielgruppenspezifische 
Informationen gefördert werden.
5.	Behandlungspflege: Auf die geplante dauerhafte Verschiebung der
medizinischen Behandlungspflege in die Pflegeversicherung muss 
verzichtet werden. Die medizinische Behandlungspflege ist eine 
originäre Aufgabe der Krankenversicherung und dabei muss es bleiben. 
Hier darf es keinen neuen Verschiebebahnhof geben. Die Neuregelung 
würde bedeuten, dass Menschen in Pflegeheimen wegen der gedeckelten 
Leistungen der Pflegeversicherung einen Teil der Kosten selbst tragen
müssen. Diese zusätzliche Belastung ist unzumutbar.
SoVD und Volkssolidarität fordern die Große Koalition dringend zu 
Korrekturen im Interesse der älteren, behinderten und 
pflegebedürftigen Patienten auf. Beide Verbände fordern eine 
sorgfältige Beratung der überaus komplexen Gesundheitsreform. Es wäre
unverantwortlich, diese Reform überhastet zu verabschieden.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden / Tilo Gräser

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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