GdP: Besseren strafrechtlichen Schutz vor K.-o.-Tropfen – Kopelke: „Wer Menschen wehrlos macht, muss die volle Härte des Gesetzes spüren“
Berlin. Anlässlich der heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zum besseren strafrechtlichen Schutz vor K.-o.-Tropfen begrüßt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die geplante Verschärfung des Strafrechts. Künftig soll bei besonders schweren Sexual- und Raubdelikten unter Einsatz von K.-o.-Tropfen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf statt bislang drei Jahren möglich sein. Aus Sicht der GdP ist das ein wichtiges Signal an Täter und ein notwendiger Schritt für einen stärkeren Opferschutz.
„K.-o.-Tropfen sind kein Party-Delikt. Täter machen Menschen gezielt wehrlos und nutzen diesen Zustand für schwerste Straftaten aus. Es ist deshalb richtig, diese Lücke im Strafrecht zu schließen. Wer Menschen mit solchen Substanzen außer Gefecht setzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen“, sagt GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke.
Kopelke hatte die Position der GdP am Mittwoch bereits in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau deutlich gemacht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, bei besonders schweren Sexual- und Raubdelikten künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ zu erfassen. Dazu zählen insbesondere K.-o.-Tropfen. Damit kann in entsprechenden Fällen statt einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren greifen.
Für die GdP kann die Verschärfung des Strafrechts allerdings nur ein Teil der Antwort sein. Entscheidend sind auch eine gut ausgestattete Polizei, schnelle Ermittlungen, wirksame Prävention und ein konsequenter Opferschutz.
„Ein schärferes Gesetz ist wichtig – aber es schützt allein noch kein Opfer. Wir müssen alles dafür tun, dass solche Taten verhindert, schnell erkannt und konsequent aufgeklärt werden. Dafür braucht die Polizei ausreichend Personal und moderne Ermittlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig müssen Betroffene schnell Hilfe bekommen. Strafverfolgung, Prävention und Opferschutz gehören zusammen“, so Kopelke.
- - - - - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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