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Gewerkschaft der Polizei

Bundesverwaltungsgericht stärkt europäische Freizügigkeit im öffentlichen Dienst: GdP sieht Engagement in Brüssel bestätigt

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Arbeitnehmerfreizügigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst (BVerwG 2 C 10.25 - Urteil vom 17. September 2026). Die Leipziger Richter haben klargestellt, dass versorgungsrechtliche Nachteile für Beschäftigte, die für europäische Institutionen tätig werden, nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sind.

Konkret wies das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Freistaats Bayern zurück und bestätigte, dass ein Abschlag von 15 Prozent auf erworbene Versorgungsanwartschaften gegen die in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Das Gericht folgte damit der Argumentation, dass Beschäftigte durch solche Regelungen davon abgehalten werden könnten, von ihrem Recht auf berufliche Mobilität innerhalb Europas Gebrauch zu machen. Für die GdP ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die auf europäischer Ebene Verantwortung übernehmen oder eine Tätigkeit in EU-Institutionen anstreben.

„Das Urteil bestätigt, dass Europa keine Einbahnstraße sein darf. Wer seine Erfahrung und Expertise in europäische Institutionen einbringt, darf dadurch keine Nachteile für seine spätere Versorgung erleiden“, erklärt GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. „Gerade für Polizeibeschäftigte ist die europäische Zusammenarbeit heute wichtiger denn je. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die GdP gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband EU.Pol die Interessen der Kolleginnen und Kollegen auch in Brüssel vertritt.“

Die Entscheidung unterstreicht nach Auffassung der GdP die Bedeutung einer starken Interessenvertretung auf europäischer Ebene. Zahlreiche Regelungen, die die Arbeitsbedingungen, die Mobilität von Beschäftigten sowie Fragen der sozialen Absicherung betreffen, werden heute maßgeblich durch europäische Vorgaben beeinflusst.

Die GdP engagiert sich deshalb gemeinsam mit dem europäischen Polizeigewerkschaftsverband EU.Pol für faire Rahmenbedingungen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken und zugleich die Rechte der Beschäftigten schützen. Das aktuelle Urteil zeigt nach Ansicht der Gewerkschaft, dass sich dieser Einsatz lohnt: Europäische Mobilität darf nicht durch finanzielle Nachteile erschwert werden.

„Die Herausforderungen für die Polizei machen an nationalen Grenzen nicht halt. Umso wichtiger ist es, dass die Stimme der Polizeibeschäftigten dort gehört wird, wo europäische Entscheidungen getroffen werden“, so Kopelke weiter. „Das Urteil ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Rechte von Beschäftigten auch im europäischen Kontext konsequent geschützt werden müssen.“

Mit Blick auf die zukünftige Ausgestaltung von Mobilitäts- und Versorgungsvorschriften fordert die GdP, europäische Karrieren im öffentlichen Dienst zu fördern statt zu erschweren. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt dafür ein wichtiges Zeichen.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Kontakt: gdp-pressestelle@gdp.de | 030-399921-113

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