GdP zu neuen digitalen Ermittlungsbefugnissen - Poitz: Digitale Fähigkeiten der Polizei stärken
Berlin/Potsdam. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts über neue digitale Ermittlungsbefugnisse einen ersten Fortschritt. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz, sagt: „Wir begrüßen die neuen Möglichkeiten für unsere Kolleginnen und Kollegen. Im Digitalisierungszeitalter ist es notwendig, große Datenmengen schnell und strukturiert auszuwerten. In Anbetracht der Eingriffsintensität ist eine praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung entscheidend.“
In komplexen Gefahrenlagen und bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität kann die automatisierte Datenanalyse einen erheblichen Beitrag zur Aufklärung und Gefahreneinschätzung leisten. Des Weiteren müssen neue Befugnisse rechtssicher sein sowie den Anforderungen an Datensicherheit und Vertraulichkeit nachkommen. Nur dann würden sie auch einen tatsächlichen Mehrwert für die Ermittlerinnen und Ermittler mit sich bringen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, setze der Gesetzgeber „ein wichtiges Signal, dass die Praxisimpulse der Polizei ernst genommen werden, und stärkt zugleich die Fähigkeit der Sicherheitsbehörden schwerste Kriminalität effektiv und rechtsstaatlich zu bekämpfen“, betont Poitz.
Aus Sicht der GdP ist der mögliche Einsatz automatisierter Datenanalyse nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Effektivität, sondern auch unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und der Ausgestaltung hochbelastender Tätigkeiten zu bewerten. Gerade in Bereichen, in denen die Polizei über längere Zeit mit besonders belastendem Material konfrontiert ist, kann technische Unterstützung dazu beitragen, vermeidbare psychische Belastungen zu reduzieren.
„Technik kann die Arbeit von Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich nur unterstützen und ergänzen. Sie darf den Menschen aber niemals ersetzen. Hoheitliche Entscheidungen müssen weiterhin nur Ermittlerinnen und Ermittler obliegen.“ Hier gelte: Technische Systeme können Hinweise verdichten, Zusammenhänge sichtbar machen und Entscheidungsgrundlagen aufbereiten. Die Verantwortung für Bewertung, Gewichtung und Folgemaßnahmen muss jedoch stets beim handelnden Menschen verbleiben.
- - - - - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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