GdP zu IP-Mindestspeicherfristen - Kopelke: Befugnisse an Kriminalität anpassen
Berlin/Potsdam. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf über eine Speicherpflicht für IP-Adressen ausdrücklich. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke betont: „Das Vorhaben ist unerlässlich und absolut überfällig.“
Für Polizei und Strafverfolgungsbehörden seien die Sicherung und der rechtzeitige Zugriff auf IP-Adressen und Portnummern unverzichtbar, um Straftaten wirksam aufzuklären und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, so der Gewerkschaftschef. „Die derzeitige Rechtslage stellt in der Praxis ein erhebliches Vollzugsdefizit dar. Wir benötigen im digitalen Zeitalter moderne, der Lage entsprechende Befugnisse.“, kritisiert Kopelke.
IP-Adressen seien bei Cybercrime, Sexualstraftaten und vielen weiteren Online-Delikten oft der erste oder einzige Ermittlungsansatz. „Gerade wenn Taten digital begangen werden, entscheidet der rechtzeitige Zugriff auf diese Daten darüber, ob Ermittlungen überhaupt erfolgreich geführt werden können“, unterstreicht der Gewerkschafter. Die jüngst veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeige zwar einen Rückgang der Gesamtkriminalität, eine Entwarnung seien die Zahlen aber keineswegs, auch nicht für die digitale Strafverfolgung.
„Gerade bei Cyberkriminalität bleibt der Druck hoch. Das wissen wir auch aus der einschlägigen Dunkelfeldforschung. Für uns ist deshalb zu begrüßen, dass das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen hat“, sagt Kopelke. Nun sei der Gesetzgeber aufgefordert, die Regelungen schnell in Kraft zu setzen. „Die Ermittlerinnen und Ermittler sind im Zeitalter digitaler Kriminalität auf dieses Instrument angewiesen, um eine mögliche Täteridentifizierung zu erreichen. Die Erhöhung der Sicherheit duldet keinen weiteren Aufschub“, unterstreicht der GdP-Chef.
Insbesondere zwei geplante Instrumente begrüßt die GdP. Kopelke: „Die Sicherungsanordnung ist ein praxistaugliches und verhältnismäßiges Ermittlungsinstrument. Sie ermöglicht es, flüchtige Verkehrsdaten zu sichern, bevor sie gelöscht sind, ohne dass damit schon eine inhaltliche Auswertung verbunden ist.“ Dass nun auch die Bundespolizei dieses Instrumentarium nutzen soll, begrüße die GdP. „Klar bleibt für uns aber: Die Bundespolizei darf nicht zur Datensammel- und Weitergabebehörde für sämtliche Länderpolizeien werden.“
Auch die Neuregelung der Funkzellenabfrage ist aus GdP-Sicht richtig und notwendig. „Die Funkzellenabfrage ist in vielen Verfahren ein unverzichtbares Mittel, um Personenbeziehungen, Kommunikationsmuster und Täterbewegungen nachvollziehen zu können. Dass ihre praktische Anwendbarkeit nach der Rechtsprechung zuletzt deutlich eingeschränkt war, hat Ermittlungen in wichtigen Verfahren spürbar erschwert“, berichtet Kopelke. Wenn der Gesetzgeber hier nun wieder eine klare und praxistaugliche Rechtsgrundlage schaffe, stärke das die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten ganz erheblich.
Auf ein positives GdP-Echo treffen auch die heute im Bundeskabinett verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches mit Blick auf die Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts.
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