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GdP-Erfolg: Bundesverfassungsgericht stuft Beamtenbesoldung als verfassungswidrig ein

Berlin, 19. November 2025

GdP zur heutigen BVerfG-Entscheidung Berliner A-Besoldung

GdP-Erfolg: Bundesverfassungsgericht stuft Beamtenbesoldung als verfassungswidrig ein

Nach jahrelangem Rechtsstreit durch alle Instanzen hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung verkündet und wie von allen erwartet einen jahrelangen Rechtsbruch durch das Land Berlin festgestellt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin stritt für ein GdP-Mitglied seit 2008 und gewann nun den Rechtsstreit gegen das Land Berlin.

„Jahrelang ungerecht bezahlt und ausgenutzt: dieser Zustand hat nun endlich ein Ende. Dieses heutige Urteil ist richtungsweisend für alle Beamtinnen und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland, denn die Prüfungsmaßstäbe des Gerichts wirken auch in die Besoldungen der anderen Bundesländer. Eine amtsangemessene Alimentierung und Polizeizulage sind die Grundlagen für eine gerechte und faire Bezahlung der Menschen in Polizei, Feuerwehr und Sicherheitsbehörden, die täglich besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Die Finanzministerien aller Länder und auch der Bund, sind aufgefordert uns rechtskonform bezahlen, sonst klagen wir weiter“, meint der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) führt seit Jahren an allen Stellen der Bundesrepublik Klagen gegen rechtswidrige Bezahlungen, fehlende Zulagen oder schlechte Dienstabsicherung. Wenn das schriftliche Urteil zu diesem Verfahren vorliegt, wertet die GdP den Beschluss aus und wird über weitere rechtliche Schritte in der Bundesrepublik und Landesbeamtenbereichen entscheiden. Vor allem die damalige Föderalismusreform 1 hat die Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht grundlegend neu geordnet, indem sie die Gesetzgebungskompetenz für Laufbahnen, Besoldungen und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten vollständig auf die Länder verlagert hat. Zuvor hatte der Bund durch das Beamtenrechtrahmengesetz eine Rahmenkompetenz, die er durch das neue Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) weitgehend abgegeben hat. Diese damalige Entscheidung führt seit Jahren zu einer Vielzahl rechtswidriger Besoldung und Klagen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die über 210.000 Mitglieder, überwiegend im Polizeibeamtenbereich, vertritt. Die GdP fordert eine Rückkehr zur damaligen Rahmenkompetenz, denn schließlich unterscheidet sich die Polizeiarbeit nicht in den Bundesländern und im Bund. Für das Besoldungsrecht der Bundesbeamten hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2021 mehrere Vorschläge gemacht, doch keiner wurde vom Bundestag beschlossen. Somit bleibt die Bundesbesoldung fünf Jahre nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin verfassungswidrig.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Kontakt: gdp-pressestelle@gdp.de | 030-399921-113

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