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Europäische Kommission

EU-Terminvorschau vom 24. bis 29.September

Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website. Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.

Sonntag, 24. September

München: "Die EU - das bist du!" - Europäische Kommission und Radio TEDDY beim JuKi - Kinder- & Jugendfestival in München

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland ist gemeinsam mit dem EUROPE DIRECT München und dem Kinder- und Familienradio Radio TEDDY beim JuKi - Kinder & Jugendfestival in München. Die Veranstaltung findet von 11 bis 17 Uhr statt. Unter dem Motto "Die EU - das bist du!" können die Besuchenden mehr über die Europäische Union lernen. Der Termin ist Teil einer Kooperationsreihe zwischen der EU-Kommission und Radio TEDDY. Ort: Werksviertel-Mitte am Ostbahnhof, Atelierstraße in München. Weitere Informationen hier.

Montag, 25. September

Bonn: EU-Energiekommissarin Simson bei IRENA Innovation Week (bis 28. September)

In der Innovationswoche der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) diskutieren politische Entscheidungsträger und Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie und Forschung über Innovationen, die die globale Energiewende unterstützen und beschleunigen können. Im Fokus steht das gemeinsame Wissen über erneuerbare Lösungen zur Dekarbonisierung von Endverbrauchssektoren. EU-Energiekommissarin Kadri Simson nimmt am Montag ab 10 Uhr an einer Paneldiskussion teil. Eine Teilnahme ist nur mit Einladung möglich, die hier beantragt werden kann. Programm hier und weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit

Laut vorläufiger Tagesordnung besprechen die Ministerinnen und Minister die Überarbeitung der Vorschriften für den Schutz von Designs. Ein gewerbliches Muster oder Modell stellt das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses dar, das durch seine Linien, Konturen oder Formen gekennzeichnet ist. Außerdem auf der Agenda steht die neue Euro7-Verordnung, mit der die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen verringert werden soll. Weiterhin besprechen sie Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Binnenmarkts vor dem Hintergrund der Mitteilungen der Kommission "30 Jahre Binnenmarkt". EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz live. Weitere Informationen hier.

Cáceres: Informelles Treffen der Ministerinnen und Minister für Kultur (bis 26. September)

Das Treffen der Ministerinnen und Minister beginnt am ersten Tag mit Working Sessions zu den Themen "Kultur als ein grundlegendes öffentliches Gut" und "Nachhaltiges Management des kulturellen Erbes, sein universeller Zugang und seine Rolle bei der Strukturierung des Territoriums". Um 14 Uhr findet am 26. September eine Pressekonferenz statt, die live auf EbS+ übertragen wird. Programm hier, weitere Informationen hier.

Dienstag, 26. September

Berlin/Online: Mechthild Wörsdörfer beim BDI Klimakongress

Die Energiekrise hat die Verwundbarkeit des Wohlstandes, aber auch Potenziale für die Dekarbonisierung aufgezeigt. Die Industriegesellschaft befindet sich in einem Wettlauf der Transformation zur klimaneutralen Wertschöpfung. Zwei Jahre nach der letzten Bundestagswahl bietet der BDI Klimakongress Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme. Was wurde erreicht, was ist nun zu tun? Die stellvertretende Generaldirektorin für Energie der EU-Kommission, Mechthild Wörsdörfer nimmt am Dienstag ab 16.45 Uhr an einer Paneldiskussion zum Thema "Energievielfalt - Wie kann Europa seine unterschiedlichen Energiekonzepte in eine kohärente Strategie umsetzen?" teil. Ort: Online | AXICA, Pariser Platz. Anmeldung hier, Liveübertragung hier, Programm und weitere Informationen hier.

Berlin: Comedy-Show "Bei uns sagt man..." anlässlich des Tags der Europäischen Sprachen

Auf Initiative des Europarats in Straßburg wird seit 2001 jedes Jahr am 26. September der Europäische Tag der Sprachen gefeiert. Daher zeigt das Berliner Kriminal Theater um 19 Uhr das Stück "Bei uns sagt man... - eine improvisierte Comedy-Show durch die europäischen Sprachen und Kulturen". Aus drei Ländern kommen die Darstellenden dieser Show, werfen sich in die Arme des Publikums und improvisieren, als ob sie schon immer in dieser grenzübergreifenden Formation gespielt hätten. Und bei dieser Show schöpfen die drei Schauspieler aus dem Vollen. Aus dem Vollem der europäischen Sprachen, Sprichwörter und Stereotypen. Aus dem Vollen der Publikumsinteraktionen und -ideen. Und aus dem Vollen der Inspirationen, die sich aus den improvisierten Szenen und der Interaktion miteinander selbst ergeben. Das Publikum spielt dabei eine zentrale Rolle. Ihre Ideen, Sprichwörter, Stereotypen, europäischen Anekdoten, Bilder im Kopf dürfen mit- und eingebracht werden. Weitere Informationen hier.

Online: Digitales EBD-Pressebriefing zum Thema Wettbewerbsfähigkeit

Am 25. September tagt der Rat für Wettbewerbsfähigkeit. Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) lädt aus diesem Grund um 14.30 Uhr zum digitalen EBD De-Briefing Wettbewerbsfähigkeit. Die Veranstaltung findet mit Dr. Kirsten Scholl, Leiterin der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt. Die Moderation der Videokonferenz übernimmt Fabian Häring, Referent für Europapolitik bei der EBD. Es gilt die Chatham House Rule. Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sind nicht gestattet. Anmeldung bis zum 25. September hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in zwei Mitgliedstaaten am EuGH

Eine syrische Staatsangehörige hat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt. Die Flüchtlingseigenschaft wurde ihr 2018 in Griechenland zuerkannt. Allerdings kann sie nicht dorthin zurückkehren, weil ihr dort die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohen würde. Das Bundesamt hat ihr subsidiären Schutz gewährt; ihren Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft lehnte es jedoch ab. Daraufhin hat die Betroffene geltend gemacht, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen Mitgliedstaat für die anderen Mitgliedstaaten verbindlich sei. Das Bundesverwaltungsgericht will nun vom Gerichtshof wissen, ob die Tatsache, dass die Flüchtlingseigenschaft bereits von einem anderen Mitgliedstaat (hier: Griechenland) zuerkannt worden ist, einen Mitgliedstaat (Deutschland) daran hindert, einen bei ihm gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, und ihn verpflichtet, dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses Schutzes erfüllt sind. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 27. September

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Unter Vorsitz von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommen die Kommissarinnen und Kommissare zu ihrer wöchentlichen Sitzung zusammen. Weitere Informationen folgen.

Oranienburg: "Stadt, Land, Europa?!" ein Rathausgespräch als Bürgerdialog

Organisiert von der Europa-Union Deutschland e. V. findet ein Bürgerdialog im Bürgersaal Oranienburg statt. Von 19 bis 21 Uhr diskutieren Teilnehmende mit Fachleuten aus Politik und Zivilgesellschaft über die Bedeutung der EU für Oranienburg. Es geht um europäische Förderprojekte in der Region und Möglichkeiten zur Teilhabe durch Bürgerinnen und Bürger. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Rechtsangleichung im Mietrecht am EuGH

Die Conny GmbH ist eine Online-Plattform für Rechtsservices im Mietrecht, Arbeitsrecht und Telekommunikationsrecht. Der Mieter einer Berliner Wohnung begehrt von seinen Vermieterinnen eine Mietsenkung und eine Rückerstattung der bereits gezahlten Mehrbezüge. Hierfür hat er sich auf der von der Conny GmbH betriebenen Internetseite eingeloggt um ihr seine diesbezüglichen Rechte abzutreten. Die AGB hat er akzeptiert. Außerdem hat er ein mit "Bestätigung, Vollmachtserteilung und Abtretung, Genehmigung" überschriebenes und von der Conny GmbH überlassenes Formular unterzeichnet. Dieses Formular enthält keinerlei Angaben zu einer Zahlungspflicht des Mieters.

Die Conny GmbH hat die Vermieterinnen vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erfolgreich verklagt.

Die Vermieterinnen haben hiergegen vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt. Ihrer Auffassung nach sei die Abtretung unionsrechtswidrig und mithin unwirksam. Dem Unionsrecht zufolge hätte der Button auf der Internetseite der Conny GmbH mit der Aufschrift "Bestellung mit Zahlungsverpflichtung", oder einer analogen und gleichsinnigen Aufschrift behaftet sein müssen. Das Landgericht Berlin will vom Gerichtshof wissen, ob es dem verbraucherschutzrechtlichen Unionsrecht entgegensteht, wenn der Verbraucher dem Unternehmer zum Zeitpunkt des auf elektronischem Wege herbeigeführten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Falle der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten - zur Zahlung verpflichtet ist. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu landwirtschaftlichen Maßnahmen

Am 10. Januar 2020 hat die Europäische Kommission formell den Beschluss bestätigt, die Zulassung für die Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl nicht zu verlängern. Somit lief diese für die Substanzen Ende Januar 2020 aus. Die Rückstandshöchstgehalte für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl seien mit Wirkung ab dem 13. November 2020 für sämtliche Lebens- und Futtermittel EU-weit auf 0,01 mg/kg abgesenkt worden. In Deutschland und sieben weiteren EU-Ländern seien beide Mittel bereits vor 2020 verboten gewesen, sie hätten jedoch in Südeuropa und Drittstaaten immer noch Verwendung gefunden. Ascenza Agro und Industrias Afrasa, zwei in der Förderung der Landwirtschaft spezialisierte Unternehmen, haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 28. September

Brüssel: Treffen des Rates für Justiz und Inneres

Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen Diskussionen zur Reform der EU-Asyl- und Migrationspolitik sowie zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Menschen, die nach dem Beginn des Krieges aus der Ukraine geflohen sind. Weiterhin besprechen die Innenministerinnen und -minister die Zusammenarbeit mit Lateinamerika zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz live. Weitere Informationen hier.

Murcia: Informelles Treffen der Ministerinnen und Minister für Allgemeine Angelegenheiten und Kohäsionspolitik (bis 29. September)

Die Ministerinnen und Minister halten am ersten Tag eine Plenarsitzung ab sowie eine Arbeitssitzung zur Vorbereitung einer Erweiterung. Am zweiten Sitzungstag besprechen sie eine Kohäsionspolitik 2.0. EbS+ überträgt die abschließenden Pressekonferenzen am 28. September um 14.30 Uhr und am 29. September um 12.45 Uhr live. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: Schlussanträge zur Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Darlehensvertrag am EuGH

Zwei Personen schlossen im Januar 2019 mit der VR Bank Ravensburg-Weingarten einen Immobiliar-Verbraucherkreditvertrag zum Zweck des Erwerbs einer Eigentumswohnung ab. Der Sollzinssatz des Darlehens ist nach dem geschlossenen Vertrag bis 30.01.2029 gebunden. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die vorzeitige Rückzahlung und die Vorfälligkeitsentschädigung. Mit Kaufvertrag vom 19.05.2020 veräußerten die Personen die vermietete Immobilie und kündigten den Darlehensvertrag zum 30.06.2020. Die VR Bank Ravensburg-Weingarten teilte ihren Vertragspartnern mit Schreiben vom 09.06.2020 die von ihr bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens zum 30.06.2020 geforderte Vorfälligkeitsentschädigung mit. Die Betroffenen bezahlten diese Vorfälligkeitsentschädigung. Mit Schreiben vom 19.04.2021 forderten sie die VR Bank Ravensburg-Weingarten zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auf und machen mit einer Klage vor dem Landgericht Ravensburg die Rückzahlung dieses Betrags geltend. Die VR Bank Ravensburg-Weingarten setzt dem die Rechtsprechung des BGH entgegen, welcher zufolge ein Kreditgeber Anspruch auf den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden habe, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulde. Das Landgericht Ravensburg möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob der unionsrechtliche Begriff der "angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten" dahingehend auszulegen ist, dass die Entschädigung auch den entgangenen Gewinn des Kreditgebers, insbesondere die ihm infolge der vorzeitigen Rückzahlung entgehenden zukünftigen Zinszahlungen erfasst. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Schlussanträge zu Steuern auf Tabakwaren am EuGH

Die f6 Cigarettenfabrik stellt Tabakwaren her. Sie entwickelte Tabakstränge, die in ein batteriebetriebenes Heizgerät eingeführt und erhitzt werden. Dadurch entstehe ein nikotinhaltiges Aerosol, das von dem Konsumenten über ein Mundstück inhaliert wird. Nach den bis zum 31. Dezember 2021 geltenden deutschen Vorschriften wurde die Höhe der auf erhitzten Tabak zu entrichtenden Steuer auf der Grundlage der Berechnung für Pfeifentabak bestimmt. Der deutsche Gesetzgeber bestimmte jedoch, dass diese Summe ab Januar 2022 um einen Betrag erhöht werde, den er ausdrücklich als "Zusatzsteuer" bezeichnet. Nach der ab diesem Zeitpunkt geltenden nationalen Regelung setzt sich die auf erhitzten Tabak zu entrichtende Steuer nämlich aus einem Betrag zusammen, der auf der Grundlage der auf Pfeifentabak anwendbaren Berechnung und dieser zusätzlichen Steuer bestimmt wird. Diese entspricht 80 % des Betrags, der sich ergibt, wenn auf die fraglichen Tabakstangen der für Zigaretten vorgesehene Steuersatz angewandt wird, abzüglich des Betrags, der auf der Grundlage der für Pfeifentabak geltenden Berechnung ermittelt wird. Die f6 Cigarettenfabrik stellt die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Steuer in Abrede. Sie erhob daher beim Finanzgericht Düsseldorf Klage auf Aufhebung der neuen Besteuerung. Das Finanzgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Tabaksteuer für erhitzten Tabak entgegensteht, die hinsichtlich der Berechnung der Steuer vorsieht, dass neben einem Steuersatz für Pfeifentabak eine Zusatzsteuer erhoben wird. Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Freitag, 29. September

Palanga (Litauen): Ostsee-Konferenz "Our Baltic"

Der EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Virginius Sinkevicius, lädt zur zweiten "Our Baltic"-Konferenz ein; die erste fand 2020 statt. Es nehmen Ministerinnen und Minister aus den acht EU-Ostsee-Anrainer-Staaten teil. Ein inhaltlicher Fokus wird auf den etwa 300.000 Tonnen nicht explodierter Munition liegen, die noch auf dem Grund der Ostsee liegen. Zudem geht es um die Schwerpunktthemen Fischerei, Umwelt und die Blaue Wirtschaft. Weitere Informationen hier.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 - 2280 2250

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