UNICEF: Kinder bei der Umsetzung der EU-Asyl-Reform schützen
UNICEF: Kinder bei der Umsetzung der EU-Asyl-Reform schützen
Statement von Christian Schneider, Geschäftsführer UNICEF Deutschland, zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag zur nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Berlin, den 27.Februar 2026
"Die GEAS-Reform wird für geflüchtete Kinder und ihre Familien in vielen Bereichen eine Veränderung bedeuten. UNICEF Deutschland hat sich gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen immer wieder dafür stark gemacht, dass die Rechte und Bedarfe von Kindern bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems berücksichtigt werden.
Wir begrüßen, dass Schutzmaßnahmen für Kinder bei der Unterbringung im Gesetz verankert sind und in der Gesetzesbegründung auf die Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften Bezug genommen wird. Auch der Zugang zu Bildung oder zur Gesundheitsversorgung soll für geflüchtete Kinder verbessert werden.
Problematisch ist die geplante Ausweitung der Unterbringungspflichten in Verfahren zur sogenannten Sekundärmigration: Betroffen sind auch Kinder und Familien, die über einen anderen EU-Staat eingereist sind oder dort bereits Schutz erhalten haben. Sie könnten bis zu zwölf Monate in Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigrationsverfahren wohnen müssen.
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss das Kindeswohl vorrangig sein, das muss sich in der konkreten Umsetzung widerspiegeln. Solche Unterkünfte sind keine Orte für Kinder. Ihre Rechte werden dort zu oft nicht ausreichend geschützt. Deshalb sollten Kinder so kurz wie möglich in solchen Einrichtungen wohnen müssen; entscheidend sind schneller Zugang zu Gesundheitsversorgung, psychosozialer Unterstützung und zu Schule.
Es wird jetzt sehr auf die Umsetzung der Reform in den Bundesländern ankommen. UNICEF Deutschland wird die Umsetzung eng begleiten.”
Hintergrund
Der aktuelle Gesetzgebungsprozess markiert die umfassendste Reform des deutschen Asylrechts seit 1993. Er dient der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), deren Regelungen bis zum 12. Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein sollen. Die GEAS-Reform soll EU-weit einheitlichere Regeln und Verfahren schaffen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Asylbereich stärken.
Mehr zu den kinderrechtlichen Aspekten im Zuge der Reform finden Sie hier.
Die im Statement erwähnten Mindeststandards zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften finden Sie hier.
Fachliche Ansprechpartnerin bei UNICEF Deutschland:
Desirée Weber, Senior Advocacy Advisor Flucht und Migration, 030/ 2758079 -16, desiree.weber@unicef.de
Pressekontakt: Agnieszka Szczepanska, Öffentlichkeitsarbeit | Kinder in Deutschland, 030-2758079-290 presse@unicef.de
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