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Die Rechte von Kindern ausländischer Kämpfer in Syrien und Irak schützen | UNICEF

Die Rechte von Kindern ausländischer Kämpfer in Syrien und Irak schützen Statement von UNICEF-Exekutivdirektorin Henrietta Fore

New York/Köln, 21. Mai 2019// "Die Tausenden Kinder von ausländischen Kämpfern in Lagern, Internierungslagern und Waisenhäusern in Syrien, Irak und anderswo zählen zu den verletzlichsten Kindern auf der Welt. Sie leben unter entsetzlichen Bedingungen und unter ständigen Bedrohungen für ihre Gesundheit, Sicherheit und ihr Wohlergehen. Sie haben kaum Unterstützung durch ihre Familien. Die meisten sind bei ihren Müttern oder anderen Betreuern, viele vollkommen allein."

"Diese Kinder werden 'doppelt abgelehnt' - stigmatisiert durch ihre Gemeinden und gemieden von ihren Regierungen. Sie haben massive rechtliche, logistische und politische Probleme beim Zugang zu elementaren Hilfen oder bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer."

"Allein in Syrien leben nach Schätzungen von UNICEF fast 29.000 ausländische Kinder - die meisten unter 12 Jahre alt. Etwa 20.000 von ihnen kommen aus dem Irak, rund 9.000 stammen aus rund 60 anderen Ländern."

"Die meisten dieser Kinder wurden in Konfliktgebieten, die vom sogenannten Islamischen Staat kontrolliert wurden, geboren, oder ihre Eltern haben sie dorthin mitgenommen. Die übrigen - meistens Jungen - wurden entweder gezwungen oder manipuliert, bewaffnete Gruppen zu unterstützen oder haben sich diesen angeschlossen, um zu überleben. Alle sind Opfer tragischer Umstände und ungeheuerlicher Verletzungen ihrer Rechte. Sie müssen als Kinder behandelt und versorgt werden."

"Während wir das souveräne Recht jedes Staates anerkennen, seine nationale Sicherheit zu schützen, ruft UNICEF alle Mitgliedsstaaten der UN dazu auf auch ihrer Verantwortung nachzukommen, jeden unter 18 Jahre in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu behandeln. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche aus bewaffneten Gruppen innerhalb und außerhalb ihrer Heimatländer sowie Kinder, die Bürger von Mitgliedsstaaten sind oder von deren Staatsangehörigen geboren wurden."

Insbesondere ruft UNICEF die Mitgliedsstaaten auf:

- Kindern, die ihre Staatsangehörigen sind oder von Staatsangehörigen geboren 
  wurden, Identitätspapiere auszustellen;
- zu verhindern, dass diese Kinder staatenlos sind oder werden;
- die sichere, würdevolle, freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung in ihre 
  Herkunftsländer zu unterstützen;
- sicherzustellen, dass Inhaftierungen nur als letztes Mittel erfolgen und so 
  kurz wie möglich dauern;
- sicherzustellen, dass strafmündige Kinder, denen Verbrechen vorgeworfen werden
  ein faires Verfahren nach internationalen juristischen Standards erhalten."

"Diese Kinder müssen zuallererst als Opfer, nicht als Täter behandelt werden. Jede Entscheidung, einschließlich ihrer Rückführung muss das Kindeswohl berücksichtigen und in Übereinstimmung mit internationalen Standards erfolgen."

"UNICEF arbeitet eng mit einem breiten Kreis von Partnern - Regierungen, internationalen Organisationen und anderen Teilen der Vereinten Nationen - zusammen, um ein kohärentes Vorgehen in dieser Angelegenheit sicherzustellen."

"Bis heute wurde nur ein Bruchteil der Kinder repatriiert. 270 Kinder wurden mit Unterstützung von UNICEF in Länder gebracht, die um Unterstützung gebeten hatten. Diese Unterstützung umfasste Abstimmungen mit Ministerien und Vertretern von Konsulaten, rechtliche Unterstützung, Begleitung der Rückführung sowie Hilfen bei der Wiedereingliederung in die erweiterte Familie und in Gemeinden.

"Aber während tausende Kinder ausländischer Kämpfer immer noch in Syrien, Irak und anderswo gestrandet sind, muss aus der Sicht von UNICEF die internationale Gemeinschaft mehr tun, um sie zu schützen."

"UNICEF ist tief besorgt über das Leid tausender syrischer und irakischer Kinder, die auf dem vom sogenannten Islamischen Staat kontrollierten Gebieten in ihren Heimatländern gelebt haben und die weiter in Gefahr sind. Auch für diese Kinder sollten Inhaftierungen nur letztes Mittel sein und internationale Standards der Jugendgerichtsbarkeit müssen eingehalten werden. Für alle betroffenen Kinder in Syrien und Irak müssen ihre Rechte jederzeit gewahrt bleiben."

UNICEF Deutschland, Rudi Tarneden, Pressesprecher, 0221/93650-315 oder -235,
E-Mail:  presse@unicef.de.