ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: ver.di kritisiert Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete
Ver.di kritisiert Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, keine Unterstützung mehr durch die Jobcenter erhalten sollen. Sie sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, sondern nur noch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Gesetzentwurf.
Dazu erklärt Rebecca Liebig, im ver.di-Bundesvorstand für Migration und Arbeitsmarkt zuständig: „Während der Ukrainekrieg mit unverminderter Härte tobt, geraten die Menschen aus dem kriegsgebeutelten Land ins Visier der ausgeuferten Bürgergeld-Debatte. Die Neuorientierung der Bundesregierung ist grundfalsch, ohne gesamtfiskalischen Einspareffekt und mit großen Nachteilen für die Arbeitsmarktintegration.“
Den Einsparungen in der Grundsicherung stehen höhere Kosten der Kommunen gegenüber, die wiederum über Bundespauschalen kompensiert werden sollen. Die Jobcenter sind zudem bei der Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in Ausbildung und Arbeit eingespielt. „Nun droht durch die Änderung der Zuständigkeit und die Rückabwicklung bis zum April 2026 Chaos zwischen den beteiligten Behörden. Wir hoffen, dass dieser unsinnige Gesetzentwurf, der zulasten der Menschen geht, die Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat suchen und Unterstützung brauchen, im Zuge der parlamentarischen Beratungen deutlich verändert wird“, betont Liebig.
V.i.S.d.P.
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