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Reform der Unternehmensstatistik entlastet die Wirtschaft

Wiesbaden (ots)

In seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche
Bundestag in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines „Gesetzes zum Abbau
bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen
Wirtschaft“ abschließend beraten. Artikel 10 des Gesetzentwurfs
enthält eine Änderung des Gesetzes über die Statistik im
Produzierenden Gewerbe, durch die unter anderem 25 000 Betriebe mit
weniger als 50 Beschäftigten von der Berichtspflicht zum
Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe befreit werden; sie werden
künftig nur noch einmal jährlich befragt.
Mit dieser Änderung werden Vorschläge umgesetzt, welche die
Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmensstatistik“ der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder entwickelt hat. Diese Vorschläge
sollen über eine Entlastung insbesondere kleinerer Betriebe von
statistischen Berichtspflichten hinaus die Qualität der
Unternehmensstatistik insgesamt verbessern, indem sich die
Statistischen Ämter bislang statistisch unzureichend abgebildeten
Bereichen widmen können.
Im Einzelnen sieht der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf
folgende Änderungen der Statistik im Produzierenden Gewerbe vor:
Im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes wird die so genannte
Abschneidegrenze im Monatsbericht auf 50 und mehr tätige Personen
angehoben; damit wird mehr als jeder zweite bisher berichtspflichtige
Betrieb von der monatlichen Meldung befreit. Er muss künftig nur noch
jährlich melden. Auch zur monatlichen Produktionserhebung werden
künftig nur noch Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen befragt.
Die vierteljährliche Produktionserhebung im Fertigteilbau entfällt
ersatzlos.
Mit der Umsetzung dieser Vorschläge sieht die Arbeitsgruppe
„Reform der Unternehmensstatistik“ ihre Aufgabe aber nicht als
beendet an. Ziel bleibt, ein reformiertes, alle Wirtschaftsbereiche
umfassendes, konsistentes System der Unternehmensstatistik zu
entwickeln, das termingerecht fachlich und regional ausreichend tief
gegliederte Ergebnisse bereitstellt. Dabei soll die Belastung der
Befragten weiter durch den Einsatz moderner IT-Technik so weit wie
möglich reduziert werden. Der Präsident des Statistischen
Bundesamtes, Johann Hahlen, appelliert bei dieser Gelegenheit an die
Unternehmen, die von der amtlichen Statistik angebotenen
Möglichkeiten, Statistik-Meldungen via Internet abzugeben, verstärkt
zu nutzen.
Weitere Auskünfte gibt:	
Wolfgang Reimann,
Telefon: (0611) 75-2785,
E-Mail:  wolfgang.reimann@destatis.de
ots-Originaltext
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Statistisches Bundesamt
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Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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