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Statistisches Bundesamt

Neues System der Unternehmensstatistiken: Datenqualität erhöhen, Wirtschaft entlasten

WIESBADEN (ots)

  • Konjunktur-, Struktur- und Produktionsstatistiken werden in neuem Großprojekt der amtlichen Statistik über alle Wirtschaftsbereiche hinweg harmonisiert
  • Unternehmen in Deutschland werden von Meldepflichten entlastet
  • Expertengremium begleitet das Projekt wissenschaftlich
  • Testerhebung bei über 100 Unternehmen soll noch 2026 beginnen

Aus 26 Statistiken sollen 3 werden: Mit einem neuen System der Unternehmensstatistiken (SysdU) will die amtliche Statistik Daten digitaler erheben, harmonisierte Konjunktur- und Strukturdaten für alle Wirtschaftsbereiche bereitstellen und die deutsche Wirtschaft von Meldepflichten entlasten. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben dazu ein Zielbild der Unternehmensstatistiken entwickelt. Auf Basis des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes soll das Konzept noch im Jahr 2026 mit über 100 kooperierenden Unternehmen erprobt werden. Begleitet wird das Projekt von einem Expertengremium, das am 8. und 9. Juni 2026 erstmals tagte. Dem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten, der Bundesbank, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesverbands der Deutschen Industrie und großer Unternehmen an. Den Vorsitz hat Walter Radermacher, ehemaliger Präsident des Statistischen Bundesamtes und Generaldirektor des europäischen Statistikamtes Eurostat.

"Im neuen System der Unternehmensstatistiken sehen wir großes Potenzial, die Datenqualität zu erhöhen und gleichzeitig die Wirtschaft zu entlasten", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). "Wir modernisieren das über Jahrzehnte gewachsene, dadurch in Teilen inkohärente System der Unternehmensstatistiken und machen die Datenerhebung deutlich effizienter und digitaler", so Brand weiter. "Wir wollen dadurch den Bürokratieaufwand der Unternehmen bei diesen Statistiken deutlich senken."

Was ist das neue System der Unternehmensstatistiken?

Mit dem neuen System der Unternehmensstatistiken werden aus bislang 26 Einzelstatistiken künftig nur noch 3 Statistiken: eine jährliche Strukturstatistik mit konsistenten Ergebnissen über alle Wirtschaftsbereiche, eine bereichsübergreifende Konjunkturstatistik mit Monatsdaten zu Umsatz, Produktion und Aufträgen sowie eine nur noch jährliche detaillierte Produktionsstatistik. Bei den verbleibenden Erhebungen sollen die Unternehmen durch automatisierte Abrufe von Unternehmensdaten, effiziente Digitalisierungsprozesse und die Nutzung von vorliegenden Daten aus Verwaltungsquellen von Meldeaufwand entlastet werden. Der stärkere Einbezug von Daten, die bereits im betrieblichen Rechnungswesen vorliegen, soll die Qualität und den Automatisierungsgrad der gemeldeten Daten steigern. Getreu dem Once-Only-Prinzip wird die Doppelerhebung einzelner Statistikmerkmale künftig konsequent vermieden.

Welche Aufgaben übernimmt das Expertengremium?

Das Expertengremium hat die Aufgabe, den Statistischen Verbund bei der Feinkonzeption und Implementierung des neuen Systems der Unternehmensstatistiken wissenschaftlich fundiert zu begleiten. "Dass dieses Gremium jetzt in einer frühen Phase des Reformprozesses tagt, entspricht dem, was die Kommission Zukunft Statistik empfohlen hat und international als Good Practice moderner Statistik gilt: frühes, strukturiertes Einbeziehen der Nutzenden und Interessengruppen - einschließlich der Wissenschaft - als genuiner Teil des Gestaltungsprozesses statt als nachträgliche Legitimation", sagt der Vorsitzende Walter Radermacher.

Zu den Aufgaben des Expertengremiums zählt eine Einschätzung des Nutzerbedarfs an Unternehmensstatistiken, insbesondere in Bezug auf Daten für die Wirtschaftsforschung und -analyse, die Politikberatung, regionale Fragestellungen sowie Bedarfe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder. Unter Berücksichtigung der aktuellen Überlegungen zum Abbau von Berichtspflichten auf europäischer Ebene soll das Gremium über Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung von auskunftspflichtigen Unternehmen beraten. Weiterhin soll das Expertengremium eine Bewertung der Ergebnisse der Testerhebungen bei den kooperierenden Unternehmen vornehmen, frühzeitig auf Risiken hinweisen und die Voraussetzungen für eine effiziente Datengewinnung aus dem betrieblichen Rechnungswesen erörtern. Die Expertinnen und Experten sollen zudem die Flexibilität des neuen Systems der Unternehmensstatistiken auf künftige Informationsbedarfe prüfen sowie Vorschläge für eine grundlegende Neugestaltung der Rechtsgrundlagen unterbreiten.

Was sind die nächsten Schritte?

Noch im Jahr 2026 sollen mit dem ersten Unternehmensstatistikreformgesetz die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 sind freiwillige Testerhebungen mit über 100 Unternehmen vorgesehen, in denen die Datenverfügbarkeit und die geplanten Erhebungsprozesse erprobt werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren. Das neue System der Unternehmensstatistiken soll dann stufenweise ab dem Jahr 2031 greifen.

Unabhängig von diesen grundlegenden Änderungen im System der Unternehmensstatistiken soll die Wirtschaft bereits ab dem Jahr 2027 durch kurzfristig umsetzbare Streichungen von nationalen statistischen Berichtspflichten befreit werden. So wird beispielsweise die jährliche Ergebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern eingestellt. Damit werden insbesondere kleine Betriebe von der Meldepflicht befreit.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
System der Unternehmensstatistiken
Telefon: +49 611 75 2807
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

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Pressestelle
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