28 800 anerkannte Staatenlose zum Jahresende 2024
WIESBADEN (ots)
- Zahl der anerkannten Staatenlosen nach Höchststand im Vorjahr leicht gesunken
- Starker Anstieg bei Einbürgerungen von staatenlosen Personen
- Ein Viertel der Staatenlosen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Zum Jahresende 2024 waren in Deutschland 28 800 als staatenlos anerkannte Menschen im Ausländerzentralregister erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2025 mitteilt, sank die Zahl der anerkannten Staatenlosen damit im Vergleich zum Vorjahr leicht um 700 Menschen. Personen werden nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Festgestellt wird die Staatenlosigkeit meist im Rahmen der Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylverfahrens. In den Jahren 2005 bis 2013 hatte sich die Zahl der Personen mit anerkannter Staatenlosigkeit in Deutschland stets zwischen 13 000 und 14 000 bewegt. Mit dem Einsetzen der starken Fluchtmigration ab 2014 verdoppelte sie sich dann auf einen Höchststand von 29 500 Personen zum Jahresende 2023, um nun bis Ende 2024 leicht zu sinken.
Von den 28 800 anerkannten Staatenlosen, die Ende 2024 in Deutschland lebten, waren 4 900 in Deutschland und 23 900 im Ausland geboren. Somit betrug 2024 der Anteil der in Deutschland Geborenen an den Staatenlosen 17,1 %. Dieser Anteil lag im Jahr 2018 noch bei 15,2 % und ist seitdem stetig gestiegen. Mehr als die Hälfte der Ende 2024 in Deutschland registrierten Staatenlosen war männlich (57 % oder 16 400). Ein Viertel der Staatenlosen (24 % oder 6 900) waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Starker Anstieg bei Einbürgerungen von anerkannten Staatenlosen
Staatenlosigkeit kann durch Einbürgerung beendet werden. Dass die Zahl der Staatenlosen in Deutschland zuletzt nicht gestiegen ist, ist teilweise auf vermehrte Einbürgerungen zurückzuführen: In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Einbürgerungen von Staatenlosen von 800 im Jahr 2020 auf 4 100 im Jahr 2024.
Knapp die Hälfte der anerkannten Staatenlosen wurde in Syrien geboren
Knapp die Hälfte (47 % oder 13 600) der Ende 2024 registrierten anerkannten Staatenlosen wurden in Syrien geboren. Zu den häufigsten Geburtsstaaten zählen neben Deutschland (17 %), auch der Libanon mit 7 % und Israel mit 4 %.
92 900 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit Ende 2024
Kann die Staatsangehörigkeit weder eindeutig bestätigt noch die Staatenlosigkeit abschließend festgestellt werden, verbleiben Menschen im Status einer ungeklärten Staatsangehörigkeit. Laut Ausländerzentralregister ist auch die Zahl der in Deutschland lebenden Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit Ende 2024 mit 92 900 Personen im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (Ende 2023: 94 200 Personen). Damit war die Zahl bereits im zweiten Jahr in Folge rückläufig (Ende 2022: 94 900), nachdem sie von 34 100 im Jahr 2013 bis 2022 kontinuierlich gestiegen war. Der Anteil der in Deutschland Geborenen an Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit lag im Jahr 2024 bei 35 %. Auch bei Personen im Status der ungeklärten Staatsangehörigkeit war der Großteil im Jahr 2024 männlich (58 % oder 54 100). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an den Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit war mit 41 % (38 100) deutlich höher als bei den anerkannt staatenlosen Personen.
Tag der Menschenrechte: Das Recht auf Staatsangehörigkeit
Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen, einschließlich Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 15 der Erklärung definiert das Recht auf Staatsangehörigkeit. Er garantiert jedem Menschen das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und schützt vor willkürlichem Entzug oder der Verwehrung des Rechts, die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Die Staatsangehörigkeit ist von zentraler Bedeutung, da sie eine rechtliche Verbindung zwischen Staat und Individuum bildet, die dem Individuum bestimmte Rechte (zum Beispiel Wahlrecht oder Aufenthaltsrecht) und Freiheiten garantiert sowie Schutz gewährt. Dennoch kommt es aus vielfältigen Gründen zu Staatenlosigkeit. Häufig kann eine Staatsangehörigkeit aufgrund fehlender offizieller Dokumente nicht nachgewiesen werden, zum Beispiel wenn Geburten nicht registriert werden. Auch Gesetze, die Personen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihres Geschlechts diskriminieren, können Staatenlosigkeit begründen.
Methodische Hinweise:
Die Feststellung der Staatenlosigkeit ist in Deutschland an die abschließende Klärung der Identität einer Person geknüpft und erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einer aufenthalts- oder passrechtlichen Maßnahme durch die zuständige Ausländerbehörde. Ein bundesweit einheitliches Feststellungsverfahren für die Staatenlosigkeit gibt es in Deutschland - anders als mit dem Asylverfahren für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft - allerdings nicht. Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit weder eindeutig bestätigt noch die Staatenlosigkeit abschließend festgestellt werden kann, verbleiben im Status der ungeklärten Staatsangehörigkeit. Im Gegensatz zur anerkannten Staatenlosigkeit handelt es sich hierbei nicht um einen rechtlich definierten Begriff mit klaren Rechtsfolgen, sondern um einen Arbeitsbegriff, der signalisiert, dass der Klärungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Sowohl Staatenlosigkeit als auch die ungeklärte Staatsangehörigkeit werden bei Geburt von den Eltern an die Kinder weitergegeben. Die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten Kinder ausländischer Eltern nur, wenn mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Die Ergebnisse zur Staatenlosigkeit in Deutschland basieren auf einer Sonderauswertung der Daten des Ausländerzentralregisters im Rahmen der Ausländerstatistik. Neben den Ergebnissen der Ausländerstatistik veröffentlicht das Statistische Bundesamt auch Zahlen zur ausländischen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeiten aus der Bevölkerungsfortschreibung. In der Bevölkerungsfortschreibung werden Staatsangehörigkeitswechsel nur berücksichtigt, wenn damit der Erwerb oder der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einhergeht. Feststellungen von Staatenlosigkeit werden demnach nicht nachvollzogen. Daher ist die Bevölkerungsfortschreibung nicht geeignet, um das Phänomen der Staatenlosigkeit statistisch zu beschreiben.
Weitere methodische Erläuterungen bietet der Qualitätsbericht zur Ausländerstatistik.
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