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Bundeszahnärztekammer

Praxisgebühr-Analyse: Zur zahnmedizinischen Versorgung herrscht großer Aufklärungsbedarf bei den Patienten
IDZ-Analyse warnt vor Rückgang der Kontrollorientierung bei den Patienten

Berlin (ots)

Bei der Praxisgebühr überwiegen für den
zahnmedizinischen Versorgungsbereich sowohl auf
gesundheitsökonomischer, wie sozialmedizinischer Ebene die Nachteile.
Das ist das Ergebnis einer jetzt vom Institut der Deutschen Zahnärzte
(IDZ) veröffentlichten Kosten-Nutzen-Analyse*. Die Gebühr trage den
Besonderheiten des zahnmedizinischen Bereichs zu wenig Rechnung,
darüber hinaus lasse sie mittel- bis langfristig auch keine
Kostendämpfung erwarten. Besonders negativ fallen die Verunsicherung
und Informations-Defizite bei den Patienten ins Gewicht! Vor
möglichen Folgen und daraus entstehenden Kosten warnt der
Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dietmar
Oesterreich: "Die Praxisgebühr hat offenbar mit dazu beigetragen,
dass weniger Patienten ihren Zahnarzt aufsuchen, obwohl sie für
Kontrolluntersuchungen (zweimal im Jahr) nicht anfällt. Mit diesem
Rückgang ist auch einer der wichtigsten Erfolge unserer
präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die hohe
Kontrollorientierung der Patienten, gefährdet."
Nach der IDZ-Analyse haben etwa 99 Prozent der Menschen in
Deutschland mindestens einmal im Leben Karies, es handelt sich also
um die "Volkskrankheit" schlechthin. Im Gegensatz zu anderen weit
verbreiteten akuten Krankheiten, wie etwa grippalen Infekten, handele
es sich bei der Karies aber um eine chronische Erkrankung mit
bleibendem bzw. zunehmendem Schaden (caries profunda), die möglichst
zeitnah therapiert werden sollte. Die hohe Kontaktfrequenz von 75
Prozent der Männer und 78 Prozent der Frauen, die mindestens ein Mal
pro Jahr den Zahnarzt aufsuchen, mache den Erfolg in der nationalen
Oralprophylaxe aus. Der äußere sich u.a. darin, dass Deutschland bei
der Mundgesundheit im internationalen Vergleich in den vergangenen
Jahrzehnten in die Spitzengruppe aufgestiegen ist.
"Die Analyse stellt noch einmal klar den Zusammenhang zwischen
Prävention und allgemeiner Mundgesundheit heraus und warnt vor einem
Rückgang der Kontrollorientierung unserer Patienten", so
BZÄK-Vizepräsident Oesterreich. Eine weitere Verunsicherung der
Patienten durch die gesetzliche Neuregelung bei der Beitragserhebung
ab 1. Juli 2005 sei aber bereits spürbar. "Der Gesetzgeber wäre
eigentlich gefordert, den Patienten die Umstellung auf die
einkommensabhängige Beitragsfinanzierung der Zahnersatzversorgung zu
erklären." Damit weist Oesterreich auf den zunehmenden
Beratungsbedarf in den Praxen hin. Die Umstellung von der
prozentualen Bezuschussung hin zu den Festzuschüssen unter
Beibehaltung der bislang geltenden Bonusregelung wird von der
Gesetzesänderung ab 1.Juli nicht berührt. Vielmehr wird die
Kostenfrage, seit Januar diesen Jahres, durch die befundorientierten
Festzuschüsse für den Patienten transparenter und gerechter.
Patienten, die Fragen zur Praxisgebühr bei ihrem Zahnarzt haben,
können sich unter der Patienten-Hotline der Bundeszahnärztekammer
Tel.: 0800-8233283 beraten lassen.
*Vgl.: D. Klingenberger, "Steuerungs- und Verteilungswirkungen
der Praxisgebühr im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung - eine
Kosten-Nutzen-Analyse" in "Das Gesundheitswesen", H. 3/2005, 67. Jg.,
S. 196 - 203

Pressekontakt:

Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150, presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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