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Bundeszahnärztekammer

Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt kostet keine Praxisgebühr
Zahnärzteorganisationen mahnen regelmäßigen Zahnarztbesuch an
Gemeinsame Pressemitteilung von BZÄK und KZBV

Berlin (ots)

Für Erwachsene sind zwei Kontrolluntersuchungen pro
Jahr beim Zahnarzt zuzahlungsfrei. Kinder und Jugendliche unter 18
sind ganz von der Praxisgebühr befreit. Darauf wiesen die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) heute in Berlin hin. Neben einer eingehenden
Untersuchung kann der Zahnarzt auch weitere Maßnahmen zur Diagnose
und Vorsorge wie Röntgen, Zahnfleischuntersuchung oder
Zahnsteinentfernung durchführen, ohne dass die Gebühr ausgelöst wird.
Nur wenn andere weitergehende Behandlungen anstehen wird die
Praxisgebühr fällig.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer
riefen gemeinsam die Versicherten zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen
auf. "Die Zahl der Zahnarztbesuche ist im letzten Jahr gegenüber 2003
etwa um 10 Prozent zurückgegangen. Anscheinend hat die Praxisgebühr
hier eine unerfreuliche und unnötige Abhaltewirkung entfaltet".
Der regelmäßige Kontrollgang in die Zahnarztpraxis sei
unerlässlich, um Karies und Zahnfleischerkrankungen, aber auch
Tumorerkrankungen im Mundraum frühzeitig erkennen und behandeln zu
können. Gesetzliche Krankenversicherte, die mindestens eine
Vorsorgeuntersuchung jährlich in ihrem Bonusheft dokumentieren
könnten, würden außerdem einen um bis zu 30 Prozent höheren Zuschuss
der Krankenkasse erhalten, wenn sie Zahnersatz brauchen.
Für Rückfragen Jette Krämer, BZÄK, Tel. 030 / 400 05 150, 
j.kraemer@bzaek.de Dr. Reiner Kern, KZBV, Tel.: 0173 / 260 31 67; 
r.kern@kzbv.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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