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Rheinische Post: Täter und Opfer

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Untersuchungshaft ist keine Strafhaft. Sie dient dazu, den 
Strafprozess gegen noch nicht Verurteilte zu sichern. U-Haft darf nur
von einem Richter angeordnet werden. Voraussetzungen sind: dringender
Tatverdacht, bestimmte, im Gesetz festgeschriebene Haftgründe sowie 
die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Beliebte Rufe 
nach Festnahme und Ruck-Zuck-Verhaftung eines wirklichen oder 
vermeintlichen Bösewichts gehen umso leichter von den Lippen, je mehr
man sich sicher zu sein glaubt, niemals auch nur in die Nähe einer 
U-Haft-Zelle zu geraten.
Der beinahe volljährige Wiederholungs-Schläger, dem ein Richter die 
weitere U-Haft erspart hat, erfährt allerdings mehr als eine 
Behandlung, auf die er ein Recht hat wie andere dringend 
Tatverdächtige auch. Dieser Beschuldigte, der einen unschuldigen 
Menschen ins Koma und auf die Intensivstation beförderte, kommt in 
den Genuss einer fragwürdigen Milde. Er profitiert von einem 
seltsamen Verständnis von schwerer Körperverletzung im Unterschied zu
"einfacher" Körperverletzung. Sollte der Freilassungsbeschluss nicht 
korrigiert werden, hat der Bursche nun im offenen Erziehungsheim eine
Besserungschance. Aber er besitzt jetzt auch eine bessere 
Fluchtchance mit der Möglichkeit, wieder zuzuschlagen. Gnade seinen 
potentiellen neuen Opfern.

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