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Rheinische Post: Blick ins Handy

Düsseldorf (ots)

Leitartikel von Helmut Michelis
Angst vorm Orwell'schen Überwachungsstaat ist nicht angesagt beim 
jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es erleichtert zwar 
den Zugriff der Ermittler deutlich. Sie dürfen nun Handy-Daten auch 
bei Verdacht auf leichtere Straftaten beschlagnahmen. Dennoch hat 
sich der Staat selbst hohe Hürden aufgestellt: Ein vager Verdacht zum
Beispiel erlaubt den staatlichen Blick ins fremde Handy nicht. Wer an
die häufig belanglosen SMS-Nachrichten im eigenen Mobiltelefon denkt,
kann die Bedeutung des Urteils vielleicht nur schwer nachvollziehen. 
Doch auch Verbrecher aller Art nutzen Handys für ihr "Metier" leider 
intensiv.
Die Richter unterschieden jetzt zwischen der laufenden und der 
abgeschlossenen Datenübertragung: Für erstere gilt wie beim Abhören 
von Telefongesprächen oder beim heimlichen Öffnen von Briefen der 
Schutz durch das Postgeheimnis. Nur bei Verdacht auf schwere 
Straftaten darf es verletzt werden. Übertragene Handy- und 
E-Mail-Daten werden jetzt dem Brief gleichgesetzt und dürfen nach 
Beschlagnahme gelesen werden. Damit sind nachvollziehbare Regeln 
gesetzt. In Brüssel wird gerade eine europäische Richtlinie zu 
Handy-Daten erarbeitet. Sie sorgt hoffentlich nicht für neue 
Unsicherheit.

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Rheinische Post
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