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Weser-Kurier: Zum Leipziger Kirchensteuer-Urteil schreibt der Bremer WESER-KURIER:

Bremen (ots)

Es war mehr als eine juristische Spitzfindigkeit, über die die Richter in Leipzig gestern urteilen mussten: Kann man aus der katholischen Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" austreten und trotzdem weiter Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben? Kann man nicht, sagen die Richter und verweisen auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Die wiederum hatte erst vor wenigen Tagen die Konsequenzen eines Austritts genau geregelt: Eine Art halber Austritt, um Kirchensteuer zu sparen, ist nicht möglich. Auf den ersten Blick scheint dies plausibel. Wer nicht mehr zahlendes Mitglied ist, dem werden auch die Rechte verweigert. Punktum. Die Richter können an dieser pragmatischen Sichtweise nichts Anstößiges erkennen und haben sich ihr angeschlossen. Die für den anderen Fall befürchtete Erschütterung des deutschen Kirchensteuersystems ist damit ausgeblieben. Und auf den zweiten Blick? Ist das Urteil immer noch logisch und nachvollziehbar. Es käme wohl niemand auf die Idee, beim Eintritt in einen Verein oder eine Partei gleich hinterherzuschieben, dass man bitteschön von Mitgliedsbeiträgen verschont bleiben wolle. Natürlich unterscheidet sich die Kirche von solchen Organisationen. Doch dass die - freiwillige! - Mitgliedschaft auch Pflichten beinhaltet, kann kaum verwundern. Ob das System des Steuereinzugs in Deutschland gerecht und sinnvoll ist, ist dagegen eine ganz andere Frage. Genauso wie die nach den innerkirchlichen Konsequenzen des Austritts. Die katholische Kirche reagiert dabei rigider als die evangelische, aber wenigstens sollen Abtrünnige auch hier nicht mehr wie bisher automatisch exkommuniziert werden. Ein Schritt in die richtige Richtung. Und ob die Ausgetretenen sich weiterhin als gläubig begreifen, sich als katholisch oder evangelisch bezeichnen und sich einer Religionsgemeinschaft zugehörig fühlen, steht sowieso nicht im Ermessen der Kirche und des Klerus. Wie sagte schon der klagende Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp nach der Urteilsverkündung: "Es gibt einen Höheren."

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