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ARD Presse

ARD – Intendanten:
Harte Maßnahmen gegen „Schleichwerbung“

München (ots)

Bei ihrer Tagung in Stuttgart am 12. und 13.
September 2005 haben die Intendantin und die Intendanten der
ARD-Landesrundfunkanstalten weitere, einschneidende Maßnahmen gegen
Schleichwerbung beschlossen. Eine eigens eingerichtete Clearingstelle
der ARD unter dem Vorsitz des SWR-Justiziars Dr. Hermann Eicher hatte
in den vergangenen Wochen Aufklärungsarbeit sowie Gegenmaßnahmen
abgestimmt und koordiniert und eine genaue Dokumentation der
aufgeklärten Fälle vorgelegt. Auf Grundlage dieses Berichts
beschlossen die ARD-Chefs die Präzisierung der Produktionsverträge
mit Blick auf das Schleichwerbeverbot sowie die Einführung einer
Programmbeobachtung und weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung
und Programm, wozu auch genaue Vorschriften über die Beistellung so
genannter Produktionshilfen Dritter gehören.
ARD-Vorsitzender Dr. Thomas Gruber:
„Mit den heute beschlossenen Maßnahmen hat die ARD die richtigen
Schlüsse aus den Vorfällen bei der Bavaria und ihren
Tochterunternehmen gezogen. Wir haben aufgeklärt und konsequent
gehandelt. Oberstes Ziel der ARD ist es, Unabhängigkeit und
Glaubwürdigkeit ihres Programms unter allen Umständen sicher zu
stellen.“
Der Bericht der Clearingstelle dokumentiert in Abstimmung mit den
Gesellschaftern der Bavaria Fälle von Schleichwerbung bei der Bavaria
Film GmbH, bei der Saxonia Media, der Maran Film GmbH und der Colonia
Media. In dem Bericht werden die illegalen Produkt- und
Themenplacements in der Serie „Marienhof“, der Serie „In aller
Freundschaft“ und einigen „Tatort“-Produktionen aufgeführt. Er sagt
aus, dass im ARD-Gemeinschaftsprogramm Schleichwerbung nur bei
Auftragsproduktionen festgestellt werden konnte. Als Konsequenz aus
den erkannten Vorfällen wird auf das schon beschlossene, umfangreiche
Maßnahmenpaket der Bavaria Film GmbH verwiesen und eine weitere
Anpassung der Produktionsverträge formuliert.
Zukünftige Verträge über Auftragsproduktionen enthalten die
Garantie, dass keinerlei finanzielle Zuwendungen oder geldwerte
Vorteile Dritter im Spiel sind, andernfalls drohen empfindliche
Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche. Der Vorsitzende der
Clearingstelle wurde beauftragt, die Anpassungen mit dem Verband
Deutscher Fernsehproduzenten abzustimmen.
SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher:
„Das Risiko hinsichtlich drohender Konsequenzen aus einem
Schleichwerbefall wird künftig deutlich höher sein als der
gegebenenfalls bestehende Anreiz, daraus finanzielle Vorteile zu
ziehen.“
Programmbeobachtung:
Im Auftrag der ARD-Werbegesellschaften ist bei der WDR mediagroup
eine juristisch betreute Programmbeobachtungsstelle eingerichtet
worden. Alle Vorabendsendungen werden nach Schleichwerbung
durchsucht und die zuständigen Redaktionen über Verdachtsmomente
informiert, um gegebenenfalls einzugreifen.
Weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm:
Die Regeln für die Inanspruchnahme von Produktionshilfen werden
konkretisiert und verschärft. Auf Geldleistungen als
Produktionskostenzuschüsse wird künftig generell verzichtet. Die
verbilligte oder unentgeltliche Entgegennahme von Produktionsmitteln
ist bei Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit auch weiterhin
statthaft. Auf kommerzielle Verwertung bei der Integration von Musik
in szenische Produktionen wird verzichtet.
Den vollständigen Bericht der ARD-Clearingstelle finden Sie im
Internet unter www.intern.ard.de
ARD-Pressestelle
Tel. 089 / 5900 - 2176

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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