Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Kritik an Besuch deutscher Delegation in Tansania: Maasai fordern unabhängige Untersuchung deutscher Naturschutzförderung
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Die Menschenrechtsorganisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und FIAN Deutschland fordern die Bundesregierung auf, die menschenrechtlichen Auswirkungen deutscher Naturschutz- und Entwicklungsprojekte in Tansania unabhängig untersuchen zu lassen und die diesbezüglichen Beschwerden von Maasai-Gemeinschaften ernst zu nehmen. Anlass ist der Besuch einer deutschen Regierungs- und Entwicklungsdelegation am 17. August 2026 in Loliondo, Tansania. An der Delegation waren Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF) sowie der deutschen Botschaft in Daressalam beteiligt.
Bei einem Treffen mit den deutschen Institutionen hatten Maasai-Vertreter und tansanische zivilgesellschaftliche Organisationen gravierende Bedenken hinsichtlich der Landrechte, Lebensgrundlagen und Beteiligung der Maasai sowie der aktuellen Naturschutzpolitik geäußert. In einer gemeinsamen Erklärung vom 24. August fordern sie eine unabhängige, transparente und menschenrechtsbasierte Untersuchung ihrer Beschwerden.
„Deutsche Entwicklungszusammenarbeit darf keine Naturschutzprojekte finanzieren, die die Rechte der betroffenen Bevölkerung verletzen. Die Bundesregierung kann sich nicht darauf ausruhen, dass tansanische Behörden für das Handeln vor Ort verantwortlich sind. Wer Projekte finanziert, mitgestaltet und politisch unterstützt, trägt auch Verantwortung für deren menschenrechtliche Auswirkungen“, erklärt Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Die Bundesregierung muss sich öffentlich zu den Vorwürfen äußern und sicherstellen, dass deutsche Entwicklungsgelder nicht für die Vertreibung der Maasai genutzt werden“, fordert sie.
„Naturschutz mit den Gemeinden, nicht über die Gemeinden hinweg“ lautet die zentrale Forderung der tansanischen Organisationen. Die GfbV und FIAN schließen sich ihrem Appell an das BMZ an, die vorgebrachten Beschwerden formell anzuerkennen und ein unabhängiges Untersuchungsverfahren einzuleiten. Dabei müssten betroffene Gemeinschaften direkt und vertraulich einbezogen werden. Zudem fordern die Organisationen eine Überprüfung der Projekte hinsichtlich der Land- und Beteiligungsrechte sowie des völkerrechtlich bindenden Prinzips der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC), das Indigene Völker vor Enteignung, Landraub und Vertreibung schützt. Die Ergebnisse und daraus abgeleiteten Maßnahmen sollen transparent kommuniziert werden.
„Menschenrechtsstandards dürfen nicht erst dann eine Rolle spielen, wenn ein Entwicklungsprojekt bereits Konflikte verursacht hat. Sie müssen von Beginn an Grundlage der Planung, Finanzierung und Umsetzung sein“, so Mahler.
In ihrem Statement fordern die Maasai KfW und ZGF außerdem auf, offenzulegen, welche Schutzstandards für die Rechte Indigener Völker in ihren Projekten in Tansania gelten und wie Beteiligung, FPIC, der Schutz von Land und Lebensgrundlagen sowie funktionierende Beschwerdemechanismen gewährleistet werden. „Die ZGF und die KfW müssen darlegen, wie diese Standards konkret umgesetzt wurden, und die Ergebnisse bisheriger Untersuchungen für die Betroffenen einsehbar machen“, so Roman Herre von FIAN. Von der GIZ verlangen die Organisationen eine Überprüfung ihrer bisherigen Analyse zu Loliondo. Dabei müsse stärker berücksichtigt werden, inwiefern restriktive Naturschutz- und Landnutzungspolitiken selbst zur Unsicherheit der Lebensgrundlagen beitragen.
Das Statement von Maasai-Vertretern und tansanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen finden Sie im Anhang.
Für Rückfragen erreichen Sie:
Laura Mahler, GfbV, l.mahler@gfbv.de, 03051 / 695825-3
Roman Herre, FIAN Deutschland, r.herre@fian.de, 01520 7067 302
Gesellschaft für bedrohte Völker Pressereferat Sarah Neumeyer Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: presse@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN