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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Jahrestag des Genozids an den Armeniern (24.4.): Merz und Wadephul müssen sich für Freilassung armenischer politischer Gefangener einsetzen

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Anlässlich des 111. Jahrestages des Beginns des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. April wenden sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung (AGA) und der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) mit einem Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul. Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, sich stärker für die Umsetzung der Bundestagsresolution zur Anerkennung des Völkermords, die Freilassung politischer Gefangener und den Schutz der Vertriebenen aus Arzach (Berg-Karabach) einzusetzen.

Am 24. April 1915 begann vor 111 Jahren mit der systematischen Verhaftung, Deportation und Ermordung der armenischen Elite ein Völkermord, dem bis zu 1,5 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Der Deutsche Bundestag erkannte dieses Verbrechen vor zehn Jahren offiziell als Völkermord an. Doch die Umsetzung der Resolution, insbesondere die Aufnahme des Themas in die Schullehrpläne, bleibt unvollständig. Die Organisationen fordern, Genozid im Schulunterricht am Beispiel der Völkermorde zu unterrichten, für die Deutschland verantwortlich oder informierter Nutznießer war. Sie appellieren an Merz, dieses bildungspolitische Projekt zu unterstützen, da es „einen wichtigen Beitrag zur Genozidprävention darstellt sowie Empathie, Toleranz und Demokratieverständnis in der Migrationsgesellschaft stärkt“, wie es in dem Appell heißt.

Die Folgen des Völkermords wirken laut den Organisationen bis heute nach: Genozidale Gewalt wiederholte sich in der armenischen Geschichte, zuletzt 2022/23, als die Bevölkerung von Arzach (Berg-Karabach) einer neunmonatigen Blockade ausgesetzt und schließlich vertrieben wurde. Acht ehemalige Regierungsmitglieder der Republik Arzach wurden bei der Ausreise festgenommen und in rechtswidrigen Scheinprozessen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zu ihnen zählt auch der ehemalige Präsident der Republik Arzach, Arajik Harutjunjan, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Anlässlich des Gipfeltreffens der Europäischen Politischen Gemeinschaft (4. Mai 2026) und des EU-Armenien-Gipfels (5. Mai 2026) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich aktiv für folgende Ziele einzusetzen:

  • Die umgehende Freilassung der acht ehemaligen Karabacher Regierungsmitglieder und aller aus politischen Gründen inhaftierten Armenier
  • Eine Sicherstellung des Rechts auf Rückkehr für die über 106.000 Vertriebenen aus Arzach (Berg-Karabach)
  • Verhandlung eines sicheren Zugangs zu Arzach (Berg-Karabach) und Schutz der weltlichen und sakralen Kulturgüter, die derzeit systematisch zerstört werden – darunter die Kirche des Hl. Jakob in Stepanakert
  • Eine effektivere, sozial abgesicherte Integrationspolitik für die aus Arzach (Berg-Karabach) vertriebenen Menschen und Unterstützung für die Betroffenen

„Ohne juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der schmerzhaften und von Gewalt geprägten jüngsten Geschichte ist keine nachhaltige Aussöhnung mit Aserbaidschan möglich. Die armenische Nation darf nicht zu dem Schluss gelangen, dass ‚Aussöhnung‘ allein auf ihre Kosten erfolgt“, betonen die unterzeichnenden Organisationen in ihrem Appell.

Hinweis: Den gesamten Appell finden Sie als PDF im Anhang dieser Mail.

Für Rückfragen erreichen Sie:

Dr. Tessa Hofmann (Arbeitsgruppe Anerkennung), tessa.hofmann@katwastan.de, 030/851 64

Sarah Reinke (GfbV), s.reinke@gfbv.de, 0551/49906-13

Jonathan Spangenberg (Zentralrat der Armenier), vorstand@zentralrat.org

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
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Tel.:  +49 551 499 06-21
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