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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments: Kahlschlag bei der EU-Lieferkettenrichtlinie

Bei der heutigen Abstimmung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI) zum Omnibus-I-Paket wird aller Voraussicht nach eine Reihe von Änderungsentwürfen angenommen, welche die Wirksamkeit der EU-Lieferkettenrichtlinie als Ganzes infrage stellen.

Sofie Kreusch kommentiert für die Initiative Lieferkettengesetz:

„Als Initiative Lieferkettengesetz sind wir entsetzt über die geplanten massiven Eingriffe in Menschen- und Arbeitsrechte weltweit – und ebenso darüber, auf welch beschämende Art und Weise diese Einigung zustande kam. Dass die konservative EVP offen mit einer Zusammenarbeit mit den Europafeinden von Rechtsaußen drohte, ist ein politischer Tabubruch – und dass die sozialdemokratische Fraktionsspitze einer solchen Erpressung tatsächlich nachgab, ein schwerer Fehler. Die Leidtragenden dieses Machtspiels werden die Arbeiterinnen und Arbeiter entlang globaler Lieferketten sein – deren Rechte der Sozialdemokratie einst ein zentrales Anliegen war. Klar ist: Dieser Gesetzestext darf so nicht verabschiedet werden. Gerade die SPD muss bei den weiteren Verhandlungen standhaft bleiben, statt das hart erkämpfte Lieferkettengesetz zu opfern."

Jan Königshausen von der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die Teil der Initiative Lieferkettengesetz ist, kommentiert:

„Mit der Aufweichung der Sorgfaltspflichten nimmt Europa billigend in Kauf, dass vulnerable Gruppen wie Indigene Völker weiter entrechtet und ihre Lebensräume zerstört werden. Gerade im Amazonas, wo Holz, Soja und Bergbauprodukte für europäische Märkte gewonnen werden, führt das zu Vertreibung, Gewalt und Umweltzerstörung. Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten bleiben so faktisch folgenlos – und Europa macht sich zum Komplizen. Die EU darf ihre Verantwortung nicht auslagern. Ohne verbindliche Haftungsregelungen wird das Lieferkettengesetz zur leeren Hülle und das Versprechen einer wertebasierten Außenpolitik zur Farce.“

Der Vorschlag des Rechtsausschusses sieht vor, die EU-weit einheitliche Haftungsregelung der CSDDD zu streichen. Damit würde Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit genommen, nach EU-Recht Schadenersatz einzuklagen. Sorgfaltspflichten sollen zudem nur noch für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz gelten. In Deutschland wären das nur noch etwa 120 Großkonzerne – ein Bruchteil der 5.200 deutschen Unternehmen, die aktuell von Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG) erfasst sind.

Die Hintergründe zur Zusammenarbeit der konservativen EVP mit den rechtsextremen Fraktionen finden Sie in unserem aktuellen Briefing „Rechtsbündnis gegen Nachhaltigkeit?“

Sie erreichen Jan Königshausen von der GfbV unter j.koenigshausen@gfbv.de oder 0551/49906-14.

Sie erreichen die Initiative Lieferkettengesetz unter (0)30 577132890 oder presse@lieferkettengesetz.de.

Die Initiative Lieferkettengesetz wird von über 90 Menschenrechtsorganisationen, Umweltverbänden, Gewerkschaften, kirchlichen und entwicklungspolitischen Organisationen getragen, darunter auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
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D-37010 Göttingen
Tel.:  +49 551 499 06-21
Fax:  +49 551 580 28
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Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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