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Flüssiggas-Heizungen bleiben zukunftsfähig
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg erkennt biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand an

Flüssiggas-Heizungen bleiben zukunftsfähig / Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg erkennt biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand an
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Krefeld (ots)

Im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung hat der Landtag von Baden-Württemberg am 1. Februar unter anderem ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Das EWärmeG erkennt biogenes Flüssiggas erstmalig auch im Gebäudebestand als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien an. Der seit 2015 erforderliche Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien kann nun deutlich einfacher erreicht werden. In neuen Heizanlagen erhöht sich dieser Anteil, nach heutigem Stand, ab 1. Januar 2024 auf 65 Prozent. Der Einbau einer Therme noch im Jahr 2023 bietet also Vorteile.

Der Flüssiggas-Versorger Primagas erkannte das nachhaltige Potenzial früh und brachte biogenes Flüssiggas 2018 als erstes Unternehmen auf den deutschen Markt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 hat den regenerativen Energieträger bundesweit offiziell zur Erfüllung der Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Neubau anerkannt. So schuf es bereits die Rahmenbedingungen dafür, biogenes Flüssiggas auch in der Gesetzgebung für den Gebäudebestand auf Länderebene zu verankern. Baden-Württemberg hat jetzt den nächsten Schritt gemacht: Im aktualisieren EWärmeG, das zu den fortschrittlichsten Deutschlands zählt, erkennt das Bundesland biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption auch im Bestand an. "Das ist ein sehr positives Signal," sagt Thomas Landmann, Vertriebsdirektor bei Primagas. "Denn gerade in ländlichen Regionen kann Flüssiggas seinen Beitrag zur Klimawende leisten." Beim Vergleich mit Heizöl wird das deutlich: Während bereits herkömmliches Flüssiggas viel weniger Kohlendioxid verursacht, erzeugt die biogene Variante nochmal bis zu 90 Prozent weniger CO2.

Bestandsschutz über 2024 hinaus

Ab 1. Januar 2024 werden, laut aktuellem Stand, 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungen verpflichtend. "Wer noch in diesem Jahr eine neue Flüssiggasheizung einbaut", erklärt Thomas Landmann, "kann die aktuellen Anforderungen jetzt mit einem biogenem Flüssiggasanteil erfüllen. Und: Die Therme hat Bestandsschutz über 2024 hinaus!" Die Kombination von 10 Prozent biogenem Flüssiggas und einem Sanierungsfahrplan (zusätzlich 5 Prozent) erfüllt die Forderung nach einem Anteil von 15 Prozent regenerativer Energien. Das biogene Flüssiggas von Primagas wird aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Es kann in denselben Anlagen wie konventionelles Flüssiggas eingesetzt werden. Bei den Kunden lagert es außerhalb des Gebäudes in oberirdischen oder erdgedeckten Tanks - so sind sie unabhängig vom öffentlichen Gasnetz. Zudem ist eine Therme selbst ohne staatliche Förderung häufig günstiger als andere Heiztechniken. "Es ist keine hohe Investition in teure Technologien nötig", sagt Thomas Landmann. "Vielmehr hält eine Gas-Brennwerttherme viele Optionen offen, denn die bewährte Technik kann optimal mit Lösungen wie Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden."

Weitere Informationen finden Sie unter www.biolpg.de.

Pressekontakt:

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