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Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe zu Methan-Emissionen: Bundesregierung lässt massives Klimaschutzpotential ungenutzt

Berlin (ots)

  • Rechtsgutachten zeigt ungenutzte Potenziale zur Reduktion von Methan-Emissionen in den Sektoren Landwirtschaft, Luftreinhaltung und Energie
  • DUH fordert Maßnahmen für Gaskraftwerke, Biogasanlagen und Petrochemie sowie Reduktion der Tierzahlen in der Landwirtschaft
  • Bundesregierung muss verbindliches Methanreduktionsziel im Bundes-Immissionsschutzgesetz festlegen und Methan als Vorläuferstoff von bodennahem Ozon anerkennen

Deutschland verfügt über zentrale rechtliche Möglichkeiten, um klimaschädliche Methan-Emissionen effektiv und verbindlich zu senken - doch die Bundesregierung lässt sie weitestgehend ungenutzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Notwendige Maßnahmen zur Methan-Reduktion lassen sich demnach sogar weitgehend in bestehende Vorschriften des Immissionsschutz-, Naturschutz- und Bergrechts integrieren.

Die DUH fordert von der Bundesregierung ein verbindliches Methanreduktionsziel im Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Anerkennung von Methan als zentralen Vorläuferstoff von bodennahem Ozon. Zudem brauche es eine schrittweise Reduktion der Tierzahlen in genehmigungsbedürftigen Rinderhaltungsanlagen. Die EU-Methanverordnung, die bislang nur Förderung und Transport fossiler Energieträger berücksichtigt, sollte auch Vorgaben für nachgelagerte Bereiche wie Gaskraftwerke oder petrochemische Anlagen enthalten.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Methan ist kurzfristig über 80-mal klimaschädlicher als CO2. Die Emissionen zu senken, ist unsere wirksamste Klimanotbremse. Gerade im Energiesektor darf es endlich keine Schlupflöcher mehr geben: Die EU-Methan-Verordnung muss konsequent umgesetzt werden mit klaren Zuständigkeiten, wirksamer Kontrolle und scharfen Vorgaben gegen Leckagen, routinemäßiges Ausblasen und Abfackeln. Insbesondere Gaskraftwerke, petrochemische Anlagen und Biogasanlagen dürfen nicht länger unreglementiert bleiben. Im Bundesberggesetz müssen neue Öl- und Gasprojekte in Deutschland konsequent ausgeschlossen werden."

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Methan ist nicht nur ein Klimakiller, sondern auch ein zentraler Treiber von bodennahem Ozon - mit schweren Folgen. Das Gas verursacht in Deutschland jährlich rund 20.000 Todesfälle, schädigt Ökosysteme und führt zu massiven Ernteausfällen. Es ist nicht hinnehmbar, dass im Luftreinhalterecht alle wichtigen Ozonvorläufer reguliert sind, Methan jedoch vollständig ausgeblendet wird. Die Bundesregierung muss diese Lücke schließen und die Umsetzung der europäischen Vorgaben in der 43. Bundes-Immissionsschutzverordnung um ein verbindliches Methanziel ergänzen. Gleichzeitig ist klar: Insbesondere die Rindermast- und Milchviehhaltung ist der Haupttreiber der Methan-Emissionen in der Landwirtschaft. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Tierbestände hier deutlich zu reduzieren."

Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin und Autorin des Rechtsgutachtens: "Deutschland ist völker- und verfassungsrechtlich verpflichtet, seine Methanemissionen aus Gründen des Klima- und Gesundheitsschutzes zügig und maßgeblich zu reduzieren. In Zeiten, in denen internationale Klimaschutzvereinbarungen zunehmend mit Füßen getreten werden, muss die Bundesregierung ein Zeichen setzen und die eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz von Mensch und Umwelt ernst nehmen. Dafür braucht es jetzt verbindliche Vorgaben."

Hintergrund:

Angesichts des Pariser Klimaabkommens sowie des Global Methane Pledges ist Deutschland verpflichtet, zur Senkung der globalen Methan-Emissionen um mindestens 30 Prozent bis 2030 beizutragen. Nach aktueller Einschätzung der DUH wird Deutschland dieses Ziel krachend verfehlen.

Link:

Rechtsgutachten und dazugehöriges Briefing: https://l.duh.de/p260506

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Sascha-Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 91482496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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